14 Unterschriften
Der Petition wurde nicht entsprochen
Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.
Petition richtet sich an: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens zur Festsetzung der Einkommensteuer bei einem gleichzeitigen Anspruch auf Pensions- und Rentenbezügendie Höhe der Steuern für die Rente gesondert festgesetzt werden.
Begründung
Die Zusammenlegung von Pensions- und Rentenbeträgen führt bei der Ermittlung der Einkommensteuer in die sog. kalte Progressionund dadurch zu erheblichen Steuernachzahlungen.Diese Art der Berechnung ist insofern extrem ungerecht,da - wie in meinem Fall - die Höhe der Nachzahlung noch weit über die jährliche Pensions- und Rentenerhöhung hinausgeht.Insofern findet trotz der Brutto-Erhöhung der Bezüge eine Kappung der Nettoeinahmen statt.
Link zur Petition
Abrisszettel mit QR Code
herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
08.08.2017
Petition endet:
14.11.2017
Region:
Deutschland
Kategorie:
Neuigkeiten
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Pet 2-18-08-6110-044843 Einkommensteuer
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 27.06.2019 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Die Petentin möchte erreichen, dass die Einkommensteuer für Renten gesondert
ermittelt wird, wenn gleichzeitig Pensionen bezogen werden.
Zur Begründung wird ausgeführt, die derzeitige, gleichzeitige Berücksichtigung der
Renten und Pensionen bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens führe
in die sogenannte kalte Progression und damit zu erheblichen Steuernachzahlungen,
die - abhängig von der persönlichen Einkommensteuerfestsetzung - über die
jährlichen Pensions- und Rentenerhöhungen hinaus gingen.
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Debatte
Noch kein CONTRA Argument.