Région: Allemagne

Einkommensteuer - Keine steuerliche Einstufung von freiwilligen Arbeitgeberleistungen (Zusatzkrankenversicherung) als Sachbezug

Le pétitionnaire n'est pas public
La pétition est adressée à
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

31 signatures

La pétition n'est pas acceptée.

31 signatures

La pétition n'est pas acceptée.

  1. Lancé 2017
  2. Collecte terminée
  3. Soumis
  4. Dialogue
  5. Terminée

Il s'agit d'une pétition en ligne des Deutschen Bundestags.

La pétition est adressée à : Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass freiwillige Arbeitgeberleistungen für eine zusätzliche betriebliche Krankenversicherung zur Absicherung und zu Gunsten des Arbeitnehmers steuerrechtlich nicht als Sachbezug betrachtet werden.Weder beim Arbeitnehmer noch beim Arbeitgeber sollen freiwillige betriebliche Leistungen für eine betriebliche Krankenversicherung zu einer steuerlichen Abgabenlast führen.

Raison

Es ist nicht nachvollziehbar, dass freiwillige Arbeitgeberleistungen für eine zusätzliche betriebliche Krankenversicherung zur Absicherung und zu Gunsten des Arbeitnehmers als Sachbezug mit keinerlei Freibeträgen/Freigrenzen gewertet werden und damit einer Abgabenlast beim Arbeitnehmer und/oder Arbeitgeber unterworfen werden. Aktivitäten und Initiativen von Arbeitgebern, die Arbeitnehmer neben der gesetzlichen Krankenversicherung mit zusätzlichen betrieblichen Krankenversicherungsleistungen versorgen wollen, sollen gefördert und nicht mit Steuern belastet werden."

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détails de la pétition

Pétition lancée: 11/11/2017
Fin de la pétition: 20/02/2018
Région: Allemagne
Catégorie:

Actualités

  • Pet 2-19-08-6110-000410 Einkommensteuer

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 31.01.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition soll erreicht werden, dass freiwillige Arbeitgeberleistungen für eine
    zusätzliche betriebliche Krankenversicherung zur Absicherung und zu Gunsten des
    Arbeitnehmers weder steuer- noch sozialversicherungsrechtlich als Sachbezug
    betrachtet, sondern als steuerbefreit behandelt werden.

    Zur Begründung wird ausgeführt, es sei nicht nachvollziehbar, dass freiwillige
    Arbeitgeberleistungen für eine zusätzliche betriebliche Krankenversicherung als
    Sachbezug und ohne Freibetrag/Freigrenzen betrachtet würden.... plus loin

Pas encore un argument PRO.

Pas encore un argument CONTRA.

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