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Dette er en online petition des Deutschen Bundestags ,
Andragendet er stilet til: Deutschen Bundestag
Der Deutsche Bundestag möge die Berechnung des geldwerten Vorteils bei privat genutzten Firmenwagen neuregeln. Insbesondere ist die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel dem Dienstwagen gleichzustellen.
Begrundelse
Mitarbeiter im Außendienst benötigen zur Ausübung Ihre Tätigkeit häufig einen Firmenwagen, der auch privat genutzt werden darf.Bei privater Nutzung dieser Fahrzeuge ist der geldwerte Vorteil zu versteuern. Bei Berechnung des geldwerten Vorteils nach der Fahrtenbuch Methode führt jede Dienstreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln (z. B. Bahn), anstelle des Dienstwagens, zu einem höheren Anteil der privat gefahrenen km, und in Folge zu einem höheren geldwerten Vorteil und steuerlicher Mehrbelastung des Arbeitnehmers.Die Regelung führt in der Praxis dazu, dass Arbeitnehmer für Dienstreisen ausschließlich den PKW nutzen, auch wenn öffentliche Verkehrsmittel schneller und günstiger sind. Die steuerliche Mehrbelastung von Arbeitnehmern bei Nutzung von Bus und Bahn bei Dienstreisen ist weder ökologisch noch ökonomisch sinnvoll und sollte umgehend geändert werden.
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Afrivningsseddel med QR-kode
download (PDF)Oplysninger om petitionen
Andragende startede:
13.04.2013
Andragendet slutter:
25.05.2013
Region:
Tyskland
Kategori:
Nyheder
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Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
den 18-11-2015Pet 2-17-08-6110-049789Einkommensteuer
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 20.02.2014 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, die Modalitäten der Berechnung des geldwerten
Vorteils bei privat genutzten Firmenwagen neu zu regeln und dabei insbesondere die
Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel der Nutzung eines Dienstwagen gleichzustellen.
Zur Begründung wird ausgeführt, Mitarbeiter im Außendienst benötigten zur
Ausübung ihrer Tätigkeit häufig einen Firmenwagen, der auch privat genutzt werden
dürfe. Bei der privaten Nutzung solcher Fahrzeuge sei der geldwerte Vorteil zu
versteuern. Bei der Berechnung des geldwerten... mere
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