Region: Niemcy

Einkommensteuer - Steuerfreibetrag für private Altersvorsorge

Składający petycję nie jest publiczny
Petycja jest adresowana do
Deutschen Bundestag
161 161 w Niemcy

Petycja została odrzucona.

161 161 w Niemcy

Petycja została odrzucona.

  1. Rozpoczęty 2013
  2. Zbiórka zakończona
  3. Zgłoszone
  4. Dialog
  5. Zakończone

To jest petycja internetowa des Deutschen Bundestags .

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass für die private Altervorsorge ein Steuerfreibetrag festzusetzen sei. Dieser Steuerfreibetrag sei völlig frei auf jegliche private Beiträge für Vorsorgeanlagen (z.B. für Pflege- oder Rentenversicherungen) wie auf Zinserträge aus Geld- bzw. Kapitalanlagen anzuwenden (z.B. Mietzinsen, Renditen). Die Freibeträge können von der Person nach freiem Belieben auf diese Quellen verteilt werden.

Uzasadnienie

Aufgrund der Belastung der gesetzlichen Vorsorge wurde der Bürger zur privaten Vorsorge animiert. Die Frage, welches Instrument zur Altersvorsorge geignet ist und welches nicht, gilt als sehr umstritten. Umso mehr ist der Gesetzgeber angehalten, keine einzelnen Instrumente der Altersvorsorge zu bevorzugen oder zu benachteiligen. Eine hinreichende Neutralität des Gesetzgebers bezüglich der Möglichkeiten der Altersvorsorge wird gerade eben durch einen flexibel anwendbaren Freibetrag gewahrt.

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Aktualności

  • Pet 2-17-08-6110-054278Einkommensteuer
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 26.06.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Der Petent möchte erreichen, dass den Steuerpflichtigen ein Steuerfreibetrag für die
    Altersvorsorge eingeräumt wird, wobei jegliche Vorsorgeanlagen als
    Altersvorsorgeprodukte anerkannt werden sollen.
    Zur Begründung trägt der Petent im Wesentlichen vor, derzeit würden teilweise
    umstrittene Altersvorsorgeprodukte im Rahmen der steuerlichen Förderung
    bevorzugt. Mit der von ihm vorgeschlagenen Flexibilität könne die Neutralität des
    Gesetzgebers gewahrt werden. Der Steuerfreibetrag könne nach freiem Belieben auf
    jegliche... dalej

Brak argumentu ZA.

Nie ma jeszcze argumentu PRZECIW

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