37 allekirjoitukset
Vetoomusprosessi saatiin päätökseen
Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .
Vetoomus on osoitettu: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass privat getragene Gesundheitsaufwendungen (Medikamente, Arztkosten) von Angehörigen einer privaten Krankenversicherung steuerlich geltend gemacht werden können.
Perustelut
Ein privat Krankenversicherter, welcher die Kosten für Medikamente und ärztliche Leistungen selbst trägt und sich nicht von der Versicherung erstatten lässt, kann von der Versicherung einen Teil seiner Beiträge erstattet bekommen. Wenn die Erstattung höher als die Ausgaben ist, dann ist dies ja auch sinnvoll. Diese Erstattung ist in der Steuererklärung anzugeben. Sie belasten also steuerlich. Allerdings die Ausgaben des Versicherten, die diese Erstattung erst bedingen, können nicht steuerlich geltend gemacht werden. Ohne die aus versteuertem Einkommen geleisteten Beträge gäbe es eine Erstattung ja nicht.Diese Tatsache ist meines Erachtens ungerecht und keine faire Behandlung des Steuerzahlers.
Linkki vetoomukseen
Irrotettava lippis QR-koodilla
lataa (PDF)Vetoomuksen tiedot
Vetoomus alkoi:
16.05.2019
Vetoomus päättyy:
09.07.2019
Alueella:
Saksa
Aihe:
Uutiset
-
Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
ajankohtana 11.11.2020
Väittely
Ei vielä väitteitä vastaan