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Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Verpflegungsmehraufwendungen (VMA) bei Auswärtstätigkeiten unterkunftsabhängig zu berücksichtigen sind. Ebenso sollte beschlossen werden, dass VMA generell für Anreise-/Abreisetage bei mehrtägiger Auswärtstätigkeit gezahlt werden (evtl als Fahrtätigkeit anerkennen?). Unabhängig von der Dreimonatsfrist.
Perustelut
Verpflegungsmehraufwendungen sollten nicht nur Einsatzort bezogen gewährt werden, sondern auch in Abhängigkeit von der jeweiligen Unterkunft. In einer Ferienwohnung ist der Verpflegungsmehraufwand anders als in einer Pension oder in einem Wohncontainer.VMA generell an Anreise-/Abreisetagen bei Auswärtstätigkeiten: Oft mit einer mehrstündigen Autofahrt verbunden, entsteht ein gewisser Mehraufwand bei der Verpflegung. Siehe VMA bei Fahrtätigkeiten.
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Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
ajankohtana 11.9.2017Pet 2-18-08-6110-016775a
Einkommensteuer
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 18.05.2017 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
worden ist.
Begründung
Der Petent möchte mit seiner am 4. Februar 2015 eingereichten Petition erreichen,
die Dreimonatsfrist der steuerlichen Berücksichtigung bei
Verpflegungsmehraufwendungen bei Auswärtstätigkeiten jeweils auf ein Steuerjahr
zu beschränken. Dieses Anliegen wurde mit der am 2. Mai 2016 neu gestellten
Petition bekräftigt, zugleich aber dahingehend erweitert, dass sie
unterkunftsabhängig zu berücksichtigen seien und für An- und Abreisetage... enemmän
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