Região: Alemanha

Einkommensteuer - Unterkunftsabhängige Berücksichtigung von Verpflegungsmehraufwendungen (VMA) bei Auswärtstätigkeiten

Requerente não público
A petição é dirigida a
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
15 Apoiador 15 em Alemanha

A petição não foi aceite.

15 Apoiador 15 em Alemanha

A petição não foi aceite.

  1. Iniciado 2016
  2. Colecta finalizada
  3. Submetido
  4. Diálogo
  5. Acabado

Esta é uma petição online des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Verpflegungsmehraufwendungen (VMA) bei Auswärtstätigkeiten unterkunftsabhängig zu berücksichtigen sind. Ebenso sollte beschlossen werden, dass VMA generell für Anreise-/Abreisetage bei mehrtägiger Auswärtstätigkeit gezahlt werden (evtl als Fahrtätigkeit anerkennen?). Unabhängig von der Dreimonatsfrist.

Razões

Verpflegungsmehraufwendungen sollten nicht nur Einsatzort bezogen gewährt werden, sondern auch in Abhängigkeit von der jeweiligen Unterkunft. In einer Ferienwohnung ist der Verpflegungsmehraufwand anders als in einer Pension oder in einem Wohncontainer.VMA generell an Anreise-/Abreisetagen bei Auswärtstätigkeiten: Oft mit einer mehrstündigen Autofahrt verbunden, entsteht ein gewisser Mehraufwand bei der Verpflegung. Siehe VMA bei Fahrtätigkeiten.

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Novidades

  • Pet 2-18-08-6110-016775a

    Einkommensteuer


    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 18.05.2017 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
    worden ist.

    Begründung

    Der Petent möchte mit seiner am 4. Februar 2015 eingereichten Petition erreichen,
    die Dreimonatsfrist der steuerlichen Berücksichtigung bei
    Verpflegungsmehraufwendungen bei Auswärtstätigkeiten jeweils auf ein Steuerjahr
    zu beschränken. Dieses Anliegen wurde mit der am 2. Mai 2016 neu gestellten
    Petition bekräftigt, zugleich aber dahingehend erweitert, dass sie
    unterkunftsabhängig zu berücksichtigen seien und für An- und Abreisetage... avançar

Ainda não há nenhum argumento a favor (PRO).

Ainda não há nenhum argumento CONTRA.

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