Petition richtet sich an:
Bundestag und Bundesregierung
Innenminister Thomas de Maizière und andere Politiker haben als Antwort auf die jüngsten Gewalttaten einen alten Sündenbock ausgegraben: Sie versuchen, die "Killerspiel"-Debatte der Nullerjahre wiederzubeleben. Wir als Gamer möchten nicht aufs Neue mit fadenscheinigen Begründungen stigmatisiert werden.
Wir sehen diese Vorstöße als einen Versuch des Innenministers, sich vor Vorwürfen an seine Adresse zu schützen, indem er eine Minderheit verantwortlich macht, die sich in der Vergangenheit nicht gewehrt hat: Die Gamer. Wenn ihr hier unterschreibt, macht ihr deutlich, dass es inzwischen mehr Gamer gibt als damals, und dass wir besser vernetzt sind; alles in allem, dass wir inzwischen zu politischem Widerstand fähig sind.
Mit dieser Petition bitten wir Bundestag und Bundesregierung, uns diese peinliche und unfundierte Debatte in Zukunft zu ersparen und uns die Grundrechte Kunstfreiheit und freie Entfaltung der Persönlichkeit dauerhaft zuzugestehen, indem sie Videospiele öffentlich vollumfänglich als zu anderen Kunstwerken wie Literatur, Filmen, Musik und Theater gleichwertig anerkennen. Kurz gesagt: Als ein besonderen Schutz verdienendes Kunst- und Kulturgut.
Begründung
Computerspiele sind aufgrund ihres interaktiven und immersiven Characters nicht nur für den Hersteller ein Ausdruck seiner Kunstfertigkeit und Persönlichkeit, sondern auch für die Spieler. Dies gilt vor allem, da sie mit Menschen aus ihrem Umfeld spielen oder sogar als Streamer im Internet zu Erfolg finden. Entsprechend sind hier die Entfaltungsrechte von einem noch größeren Personenkreis berührt als bei klassischer Kunst.
Dazu kommt: De Maizière hat Unrecht. Es gibt keinen belegbaren ursächlichen Zusammenhang zwischen Gewaltausbrüchen in der Realität und Gewaltdarstellung in Computerspielen. Im Detail beschreibt dies Jannis Brühl für die Süddeutsche Zeitung:
http://www.sueddeutsche.de/digital/amoklauf-in-muenchen-zurueck-in-die-nullerjahre-de-maizire-reanimiert-killerspiel-debatte-1.3092117
Der ursächliche Zusammenhang ist also nicht belegbar. Und er müsste mehr als eindeutig belegt sein, nicht nur tendenziell, denn wenn man mit Grundrechtseinschränkungen aufgrund vager Wahrscheinlichkeitsrechnung anfängt, könnte man auch gleich Sport, Autofahren sowie Alkohol verbieten, sowie sämtliche andere Kunstwerke. Oder, kurz gesagt: Die gesamte freie Entfaltung der Persönlichkeit.