Alueella: Saksa
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Hyvinvointi

Elterngeld - Auszahlungszeitpunkt ändern

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  5. Epäonnistunut

Der Auszahlungszeitpunkt des Elterngeldes sollte der 30./31., bzw. der 1. eines jeden Monats sein. Fällt dieser Tag auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, sollte das Elterngeld so gezahlt werden, dass der Geldeingang der vorhergehende Werktag ist.

Perustelut

Laut Bundeselterngeldgesetz wird das Elterngeld im Laufe des Lebensmonats gezahlt, für den es bestimmt ist. In vielen Fällen bedeutet das, dass die Bundeskasse das Geld am Geburtstag des Kindes anweist. Hier (Berlin) ist es so, dass es offenbar gar keinen festen Auszahlungszeitpunkt gibt . Die Folge sind natürlich völlig unterschiedliche Auszahlungszeitpunkte des Elterngeldes und somit eine verminderte Planungssicherheit. Wird das Elterngeld am Geburtstag des Kindes angewiesen verschiebt sich der Anweisungszeitpunkt sogar auf den folgenden Werktag, wenn dieser ein Samstag, Sonntag oder Feiertag ist. In der Regel ist es bei Arbeitgebern dann jedoch so, dass das Geld am vorhergehenden Werktag auf dem Konto ist.

Zudem ist es den meisten Menschen so, dass sämtliche Fixkosten am Monatsanfang abgehen. Ist das Kind nicht gerade "günstig" geboren, bedeutet das also, dass die Fixkosten entweder zurück gebucht werden oder das Konto ins Minus gerät, weil die Zahlungszeitpunkte des Elterngeldes quer durch den Monat verteilt sind.

Da es sich beim Elterngeld um eine Lohnersatzleistung handelt und Lohn / Gehalt in der Regel zum Monatsende (zum Teil zum 15.) gezahlt werden,fordere ich daher, dass das Elterngeld immer zum 30./31. bzw. 1. des Monats zu überweisen (bzw. auf Antrag zum 15.), damit eine höhere Planungssicherheit für die Eltern gewährleistet werden kann.

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  • Petition wurde nicht eingereicht

    ajankohtana 12.10.2018

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  • Änderungen an der Petition

    ajankohtana 15.6.2017

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