請願書の宛先:
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
Die Bundesregierung wird in Zusammenarbeit mit den Bundesländern aufgefordert noch in diesem Jahr (2021) die gesetzliche Grundlage für einen Ausstieg aus der Finanzierung der Personalkosten kirchlicher Amts- und Würdenträger zu schaffen. Dabei ist auf eine kurze Übergangsfrist zu achten und der Ausstieg bis zum Ablauf des Jahres 2024 zu vollziehen ohne dass eine erhöhte Schlussrate gezahlt wird.
Dieser Zustand widerspricht unserer Verfassung. Für die Beendigung der staatlichen Zahlungen an die Kirchen wurde im Art. 138 Abs. 1 der Weimarer Verfassung formuliert: „Die auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften werden durch die Landesgesetzgebung abgelöst. Die Grundsätze hierfür stellt das Reich auf.“ Dieser Artikel wurde in das Grundgesetz übernommen.
理由
Zunächst ist es Verfassungsauftrag, die Staatsleistungen zu beenden, zu denen auch die Gehälter der Bischöfe zählen. Die Grundsätzliche Berechtigung, diese Petition umzusetzen, ist also gegeben und der Auftrag dazu besteht schon von anderer Seite.
Es fehlt jedoch offenbar an Motivation. Deutschland hat jedoch schon schwierigere Aufgaben bewältigt als diese - auch Ausstiege, die mit weit höheren Summen operiertem, z.B., den Atom- und den Kohleausstieg. In diesem Fall ist jedoch durch die bereits lange Zahlung der Summen ein besonderer Fall eingetreten, nämlich der, dass keine Entschädigungszahlungen fällig werden, weil die Zahlungen selbst bereits Entschädigungszahlungen sind, die weit, weit über ihre gedachte Laufzeit hinaus umhinterfragt weiterliefen.
Ein weiterer Grund ist das Gebot weltanschaulicher Neutralität des Staates. Die Zahlung der Personalkosten, Renten, Dienstwagen, etc kirchlicher Amts und Würdenträger muss als verdeckte Subvention und damit einseitige Bevorzugung der evangelischen und katholischen Kirchen gewertet werden.