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Die Petition wurde abgeschlossen
Petition richtet sich an: Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
Mindestens 50% der heute 55- bis 64-jährigen Erwerbstätigen - das sind die Babyboomer Jahrgänge 1955 bis 1964 - wird gemäß Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) als Rentner ihren aktuellen Lebensstandard nicht halten können (2019; Quelle: https://www.abendblatt.de/wirtschaft/article227077417/Studie-Haelfte-der-Rentner-kann-Lebensstandard-nicht-halten.html). Aber auch alle zukünftigen Rentnergenerationen dürfte es nicht besser gehen, wird nichts verändert.
2019 waren bereits 19,5% der Rentner von Altersarmut bedroht, das galt lediglich für 1% der Pensionäre (Quelle: https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/rentner-altersarmut-pensionaere-1.4338169). Die Höhe der Standardrente lag 2019 bei 48% des letzten Bruttoverdienstes – Tendenz weiter sinkend - , im Vergleich dazu das durchschnittliche Pensionsniveau bei 66,6%. Die Pensionen sind steuerfinanziert. (Quelle: https://amp.focus.de/finanzen/altersvorsorge/beamtenpensionen-umsorgt-wie-auf-wolke-sieben-so-gut-geht-es-deutschen-beamten-im-ruhestand_id_6941437.html).
Auf Grund der demografischen Entwicklung stellen Neurentner allerdings bei entsprechender Rentenhöhe eine enorme und weiter steigende Kaufkraft für die Wirtschaft eines Landes dar. In Deutschland wird diese Kaufkraft proportional zur Rentenhöhe schwinden.
Seine massiven Renteneinschnitte wollte der Gesetzgeber nun u.a. durch Förderung privater Rentenversicherungen kompensieren, trat aber zeitgleich mit Beitritt zur EUR-Währungsunion hoch fahrlässig den Einfluss auf den Leitzins an die EZB ab. Dank der Nullzinspolitik der EZB zur Stützung der verschuldeten südeuropäischen Staaten entgingen den Sparern Analysten zufolge in den Jahren 2010 bis 2017 Zinseinnahmen in Höhe von 436 Mrd. € (Quelle: https://www.zeit.de/amp/wirtschaft/geldanlage/2017-05/europaeische-zentralbank-ezb-nullzinspolitik-kosten-sparer). Durch Corona sind die Ersparnisse vieler Bürger weiter drastisch geschrumpft.
Eine Grundsicherung, das Bettelmodell der Bundesregierung, ist unwürdig und kann nicht die Lösung für die Lebensleistung der geburtenstarken Babyboomer- und Folgegenerationen sein. Es bedarf eines aktiven und zeitnahen Gegensteuerns seitens des Gesetzgebers, damit Rentner ähnlich hohe Renten erhalten wie Pensionäre. Folgende Stellhebel sind denkbar (kein Anspruch auf Vollständigkeit):
- Das Rentenniveau – heute 46% - ist auch für Babyboomer mind. auf EU-Durchschnitt bzw. Pensionsniveau anzuheben.
- Bürgerfonds bspw. nach dem Schweden Modell müssen für jüngere Generationen eine bessere Rendite schaffen. Für Babyboomer käme das Modell zu spät.
- Die Rentenbeiträge sind wieder anzuheben.
- Die auf Grund der Niedrigzinspolitik der EZB entgangenen Zinsen für private Kapitalversicherungen sind adäquat auszugleichen.
- Die Lücke zwischen tatsächlichem und gesetzlichem Renteneintrittsalter bedingt zu enorme, dauerhafte Renten-Abschläge. Das gesetzliche Renteneintrittsalter muss deshalb wie im EU-Durchschnitt moderater angehoben werden (67 darf erst für Jüngere als Jahrgang 1964 gelten), damit Lebensarbeitszeitkonten greifen können und Babyboomer nicht inadäquat benachteiligt werden.
- Der Zugangsfaktor für Erwerbsminderungsrenten ist gleichermaßen für Bestands- wie Neurentner von 62 auf 65 Jahre anzuheben, um die Babyboomer nicht weiter zu benachteiligen.
- Ein Zinseszins-Effekt für langfristige DRV-Beiträge kann ebenfalls helfen, Rentenabschläge insbesondere bei Bezug von Erwerbminderungsrenten zu mildern.
- Bezieher von privaten BU-Renten, die nur bis zum 60. Lebensjahr abschließen konnten und nach Anhebung des Renteneintrittsalters gesundheitsbedingt keine Nachversicherung mehr erhalten haben, sind zwischen 60 und Renteneintritt in gleicher Höhe wie die BU-Rente zu entschädigen.
- Die Senkung der Rentenbesteuerung und Krankenversicherungsbeiträge kann ebenfalls helfen, dass mehr zur Lebenshaltung übrig bleibt.
Die benötigten Mittel sind wie bei Pensionen aus Steuern zu finanzieren (ausgenommen Bürgerfonds, Rentenbeiträge).
Denkbar ist eine Kürzung der zu zahlenden EU-Beiträge (Bruttozahlungen), die zukünftig nicht mehr nach dem Bruttonationaleinkommen BNE bemessen werden, sondern dieses als Bemessungsgrundlage zunächst um einen Rentenabschlag zu bereinigen/zu kürzen ist, der dann ausschließlich zur Finanzierung der oben genannten Schritte verwendet wird. Alternativ kann die EU auch eine Rentenunterstützung als Kompensation entgangener Zinsen zurück überweisen (entsprechende Senkung der Nettozahlungen). Auch ein Ausstieg aus der EUR-Währungsunion bliebe zu diskutieren.
Diese Maßnahmen sollen auch einem drohender politischen Rechtsruck bei zunehmender Verarmung eines großen Teils der Bevölkerung vorbeugen.
Begründung
Einige zusätzliche Fakten: Laut der OECD Studie “Taxing Wages 2020” kommen Durchschnittsrentner nach 45 Beitragsjahren in Deutschland 2019 bei durchschnittlich monatlich 2.639 € netto auf eine Rente von 1.370 € (Rentenniveau 51,9%, Rentenbeitragssatz 18,6%) (OECD 2018, Quelle: https://www.auswandern-handbuch.de/wie-hoch-ist-das-rentenniveau-in-europa-und-der-welt).
Zum Vergleich erhalten Rentner in Frankreich (2.214 € Nettoeinkommen, Rentenniveau 73,6%), Italien (1.802 €, Rentenniveau 91,8%) und Spanien (1.804 €, Rentenniveau 83,4%) trotz niedrigerem Durchschnittseinkommen aufgrund des besseren Rentenniveaus deutlich mehr vom Staat (zwischen 1.504 und 1.654 €). In Österreich, wo das Durchschnittseinkommen mit 2.694 € im Monat kaum von dem in Deutschland abweicht, erhalten Rentner mit 2.422 € Rente nahezu ihr Nettoeinkommen fortgezahlt, also 1.000 € mehr als in Deutschland (Rentenniveau 89,9%). Grund dafür ist, dass alle Erwerbstätigen (auch Beamte und Selbstständige) in das österreichische Rentensystem einzahlen und die Beitragssätze außerdem um 4,2% höher bei 22,8% liegen. Der Anteil der Arbeitnehmer beträgt 10,25%, der der Arbeitgeber 12,55%. In Deutschland gibt es neben der DRV die Pensionen für Beamte, berufsständische Versorgungswerke für Ärzte, Rechtsanwälte, etc.
Der deutsche Gesetzgeber hat nun mit seinen Rentenreformen das Gleichgewicht zwischen Erwerbs- und Rentenphase erheblich gestört, mit der paritätischen Rentenfinanzierung wurde zugunsten der Arbeitgeber gebrochen. Das Rentenniveau in Deutschland wurde parallel zu sinkenden Lohnnebenkosten und Rentenbeiträgen auf 46% im Jahr 2020 gesenkt und soll bis zum Jahr 2030 weiter auf 43% sinken - in etwa zu der Zeit, wenn die Babyboomer (1955-1965) ohne Abschlag in Altersrente gehen dürfen. Gleichzeitig wurde die Lücke zwischen tatsächlichem und gesetzlichem Renteneintrittsalter erhöht: Gemäß DRV lag 2018 das tatsächliche Renteneintrittsalter wegen Alters inkl. Erwerbsminderung der Frauen bei durchschnittlich 62,0 Jahren, bei Männern bei 61,9 Jahren, also 3,5/3,6 Jahre unter dem Renteneintrittsalter 65,5, welches der Gesetzgeber für seine Bürger vorsieht (Originalquelle: DRV, https://www.deutschlandinzahlen.de/tab/deutschland/soziales/gesetzliche-rentenversicherung/renteneintrittsalter). Dies führt zu enormen dauerhaften Renten-Abschlägen. Zum Vergleich gesetzliches Renteneintrittsalter in Frankreich 63,3, Österreich 65/60 (Männer/Frauen), Slowakei 62,2, Griechenland 62.
Der Gesetzgeber setzte gleichzeitig auf die private Altersvorsorge. Die Rechnung geht zuletzt deswegen nicht auf, weil die Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank seit 2008 dagegen steuert und bis heute zu einem 0%-Zins führt, um zu Lasten der Sparer die hoch verschuldeten Ökonomien in Südeuropa zu stützen. Bei privaten Kapitalversicherungen ist der Garantiezins als Mindestverzinsung ein Maß für die Rendite. Lag dieser zwischen 1994 und 2000 noch bei 4%, liegt er seit 2017 bei 0,9% (Quelle: https://versicherung.bildungsbibel.de/lebensversicherung-garantiezins-hoechstrechnungszins-entwicklung-deutschland). Zusätzlich sanken die prognostizierten Überschussanteile: 1999 führten diese beinahe zu einer Verdoppelung der Versicherungssumme von bspw. 130 auf 242 Tsd. DM (bei gleichbleibenden Überschussanteilen wie in 1999). 2019 wurden die Überschussanteile derselben Versicherung dann nur noch mit etwa 3.400€ statt ehemals 112.000 DM ausgewiesen.
Mit Anhebung des Renteneintrittsalters ab 2012 auf 67 vergaß der Gesetzgeber zudem für Babyboomer ab 1961, die hoffentlich bei Abschaffung der gesetzlichen Berufsunfähigkeitsversicherung 2001 noch fit genug waren eine private BU-Versicherung abzuschließen, die Versicherer zur Anhebung der Laufzeit ohne neue Gesundheitsprüfung zu verpflichten. Für Betroffene entsteht eine massive Versorgungslücke.
Besonders die Babyboomer, aber auch Folgegenerationen werden also unverschuldet im Alter arm oder wesentlich ärmer sein. Nicht nur dass es eine Schande ist, dass ihre Lebensleistung unhonoriert bleibt. Die Kaufkraft, die diese große Altersgruppe als Rentner hat, geht der deutschen Wirtschaft proportional verloren, während andere europäische Volkswirtschaften von ihren Neurentnern profitieren können.
Das Bruttonationaleinkommen und damit die deutschen EU-Beiträge stiegen im gleichen Zeitraum u.a. dank sinkender Lohnnebenkosten kontinuierlich an. Die wirtschaftlich bedrohten Rentner von morgen erwirtschafteten gerne die finanziellen Mittel zum Aufbau Ost, der Flüchtlingskrise, zum EU-Haushalt. Großartig ist der EU-Zusammenhalt bspw. bei Wirtschaftshilfen über 750 Mrd. € aus dem Corona-Hilfsfond: Italien ca. 81 Mrd. €, Spanien 72,7 Mrd. € und Frankreich 40 Mrd. €. Deutschland wird zukünftig rund 10 Mrd. € mehr an die EU überweisen, also insgesamt knapp 40 Mrd. € brutto.
Obwohl eine seiner primären Staatsaufgaben wird seitens des Gesetzgebers nichts unternommen, um die drohende wirtschaftliche Schieflage zukünftiger Rentner zu beheben.
Angaben zur Petition
Petition gestartet:
23.02.2021
Sammlung endet:
22.05.2021
Region:
Deutschland
Kategorie:
Soziales