441 Potpisi
Peticija je odbijena.
Ovo je online peticija des Deutschen Bundestags .
Peticija se upućuje na: Deutschen Bundestag
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Rechtsaufsicht über die öffentlich-rechtlichen und privatrechtlich organisierten Wasserversorger in ganz Deutschland einheitlich den zuständigen Kartellbehörden zugeordnet wird. Durch diese Vereinheitlichung muss eine wirksame Kontrolle der Angemessenheit von Kosten und die Unterbindung von monopolbedingten Ineffizienzen für den Bürger erreicht werden. Diese Monopolmissbrauchskontrolle ist am wirksamsten von den Kartellbehörden leistbar.
Obrazloženje
Gegenwärtig ist die Rechtsaufsicht über die örtlichen Wasserversorger zweigeteilt. Die öffentlich-rechtlichen Versorger (z. B. Zweckverbände oder Eigenbetriebe der Kommunen) werden von der Kommunalaufsicht der Länder kontrolliert, wogegen die privatrechtlichen Versorger (z. B. Stadtwerke oder sonstige Versorgungsunternehmen) von den Kartellbehörden beaufsichtigt werden. Diese Situation hat dazu geführt, dass Kartellbehörden, federführend in Hessen, objektive Kenngrößen (z. B. Metermengenwert) herangezogen haben, um bundesweit die Preise der Versorger zu vergleichen und Monopolmissbrauch zu unterbinden. Diese Prüfung führte mündete in dem wegweisenden Beschluss des BGH vom 02.02.2010 (KVR 66/08), der die Zuständigkeit der Kartellbehörden (für die privaten Versorger) bestätigte und auch im Wesentlichen die Bewertungsmaßstäbe anerkannte, was zu einer Preissenkungsanordnung des Kartellamtes gegenüber einem Wasserversorger Anlass gab. Dieser konkrete Wasserversorger versucht sich aktuell dieser Preissenkungsanordnung (zumindest für die Zukunft) zu entziehen, indem die Wasserversorgung wieder rekommunalisiert wird, und damit die Zuständigkeit des Kartellamtes entfällt. Die Kontrollen der Kommunalaufsichten begrenzen sich lediglich auf die formelle und mathematische Prüfung von Kostenkalkulationen, da ihnen das Know-How und das Personal für den angemessenen Prüfungs- und Bewertungsprozess von Monopolstrukturen fehlt. In Folge dieser uneinheitlichen Kontrollstruktur kommt es in Deutschland zu völlig unerklärbaren Preisunterschieden (teilweise 100% Unterschied), in Regionen, die nur wenige Kilometer auseinander liegen. Im Sinne des Gleichbehandlungsgrundsatzes des Grundgesetzes und der Eindämmung von ungerechtfertigter Kostensteigerung für den Bürger muss hier dringend eine Regelung gefunden werden, die Monopolstrukturen im Zaume hält und eine unerlaubte Quersubventionierung und monopolbedingte Ineffizienzen wirksam bekämpft.
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Preuzimanje (PDF)Informacije o peticiji
Peticija je pokrenuta:
28. 03. 2012.
Peticija završava:
17. 05. 2012.
Regija:
Njemačka
Kategorija:
Novosti
-
Pet 1-17-09-751-036210Energiewirtschaft
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 06.06.2013 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition soll eine einheitliche Aufsicht über öffentlich-rechtliche und
privatwirtschaftliche Wasserversorger erreicht werden.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen vorgetragen, dass eine
Monopolmissbrauchskontrolle am wirksamsten von den Kartellbehörden erbracht
werden könne. Daher sollten diese nach dem Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) nicht nur die Preise privatrechtlich organisierter
Wasserversorger, sondern auch die der öffentlich-rechtlich organisierten
Wasserversorger kontrollieren.... unaprijediti
Debata
Još nema argumenata protiv.