Regione: Germania

Energiewirtschaft - Einheitliche Kontrolle der öffentlichen und privaten Wasserversorger

Firmatorio non aperto al pubblico
La petizione va a
Deutschen Bundestag
441 Supporto 441 in Germania

La petizione è stata respinta

441 Supporto 441 in Germania

La petizione è stata respinta

  1. Iniziato 2012
  2. Raccolta voti terminata
  3. Presentata
  4. Dialogo
  5. Concluso

Questa è una petizione online des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Rechtsaufsicht über die öffentlich-rechtlichen und privatrechtlich organisierten Wasserversorger in ganz Deutschland einheitlich den zuständigen Kartellbehörden zugeordnet wird. Durch diese Vereinheitlichung muss eine wirksame Kontrolle der Angemessenheit von Kosten und die Unterbindung von monopolbedingten Ineffizienzen für den Bürger erreicht werden. Diese Monopolmissbrauchskontrolle ist am wirksamsten von den Kartellbehörden leistbar.

Motivazioni:

Gegenwärtig ist die Rechtsaufsicht über die örtlichen Wasserversorger zweigeteilt. Die öffentlich-rechtlichen Versorger (z. B. Zweckverbände oder Eigenbetriebe der Kommunen) werden von der Kommunalaufsicht der Länder kontrolliert, wogegen die privatrechtlichen Versorger (z. B. Stadtwerke oder sonstige Versorgungsunternehmen) von den Kartellbehörden beaufsichtigt werden. Diese Situation hat dazu geführt, dass Kartellbehörden, federführend in Hessen, objektive Kenngrößen (z. B. Metermengenwert) herangezogen haben, um bundesweit die Preise der Versorger zu vergleichen und Monopolmissbrauch zu unterbinden. Diese Prüfung führte mündete in dem wegweisenden Beschluss des BGH vom 02.02.2010 (KVR 66/08), der die Zuständigkeit der Kartellbehörden (für die privaten Versorger) bestätigte und auch im Wesentlichen die Bewertungsmaßstäbe anerkannte, was zu einer Preissenkungsanordnung des Kartellamtes gegenüber einem Wasserversorger Anlass gab. Dieser konkrete Wasserversorger versucht sich aktuell dieser Preissenkungsanordnung (zumindest für die Zukunft) zu entziehen, indem die Wasserversorgung wieder rekommunalisiert wird, und damit die Zuständigkeit des Kartellamtes entfällt. Die Kontrollen der Kommunalaufsichten begrenzen sich lediglich auf die formelle und mathematische Prüfung von Kostenkalkulationen, da ihnen das Know-How und das Personal für den angemessenen Prüfungs- und Bewertungsprozess von Monopolstrukturen fehlt. In Folge dieser uneinheitlichen Kontrollstruktur kommt es in Deutschland zu völlig unerklärbaren Preisunterschieden (teilweise 100% Unterschied), in Regionen, die nur wenige Kilometer auseinander liegen. Im Sinne des Gleichbehandlungsgrundsatzes des Grundgesetzes und der Eindämmung von ungerechtfertigter Kostensteigerung für den Bürger muss hier dringend eine Regelung gefunden werden, die Monopolstrukturen im Zaume hält und eine unerlaubte Quersubventionierung und monopolbedingte Ineffizienzen wirksam bekämpft.

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Novità

  • Pet 1-17-09-751-036210Energiewirtschaft
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 06.06.2013 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Mit der Petition soll eine einheitliche Aufsicht über öffentlich-rechtliche und
    privatwirtschaftliche Wasserversorger erreicht werden.
    Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen vorgetragen, dass eine
    Monopolmissbrauchskontrolle am wirksamsten von den Kartellbehörden erbracht
    werden könne. Daher sollten diese nach dem Gesetz gegen
    Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) nicht nur die Preise privatrechtlich organisierter
    Wasserversorger, sondern auch die der öffentlich-rechtlich organisierten
    Wasserversorger kontrollieren.... avanti

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