Energiewirtschaft - Kundenschutz bei der Entrichtung von Netzengelten

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag

102 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

102 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2011
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Deutschen Bundestag

Der Deutsche Bundestag möge beschließen ...eine Änderung des Energiewirtschaftsgesetz bezüglich der Entrichtung von Netzentgelten zu den Netzbetreibern zum Schutz für die Stromkunden und nicht nur für die Netzbetreiber.

Begründung

Das betroffene Gesetz schützt die Konzerne (Netzbetreiber) aber nicht die Menschen(Stromkunden), die den Strom benötigen. So können Stromanbieter Strom verkaufen und kassieren aus dem Stromproduktpreis unter anderen auch die Netzentgelte. Werden die Netzbetreiber nicht befriedigt, so wird von den Netzbetreibern eine Sperre für den Stromanbieter ohne Beachtung von Stromlieferverträgen verhängt. Dadurch können Stromkunden bei Jahresvorabzahlungen Schaden nehmen, falls das Energiewirtschaftsgesetz rechtlich Wirksamkeit entfalten sollte. Eine entsprechende Rechtsprechung ist mir unbekannt. Das Einsetzen der im Gesetz stehenden Grundversorgung ist plötzlich und ist ohne die freie Entscheidung (Menschenrechte, Grundgesetz) der Stromkunden durch dieses Gesetz geregelt worden. Dies muss mit aller Entschlossenheit geändert werden. erster Vorschlag Alle Stromanbieter kaufen von der Strombörse und entrichten die Netzentgelte später nach Kundentilgungen. Mein Vorschlag wäre, dass für die angekaufte Strommenge die Netzentgelte im Preis inbegriffen sind. Dazu muss bundeszentral verwaltet und auf die einzelnen Netzbetreiber verteilt werden. zweiter Vorschlag Die Stromanbieter müssten verpflichtet werden, zwei Rechnungen zuzustellen. Die zweite wäre die für die Netzbetreiber. Betrug mit diesen Netzentgelten muss durch entsprechende Rahmenbedingung schnellstens verhindert werden. Besonders ärmere Menschen sind gezwungen Billigstrom in Anspruch zu nehmen, um sich zu finanzieren. Eine eintretende Grundversorgung ist oft unfinanzierbar, falls nur Grundsicherung vorliegt. Ich hoffe nun, dass dieses Rechtsproblem Gehör findet. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages möge diesen Sachverhalt bearbeiten und eine Änderung in meinen Sinne dem Gesetzgeber erarbeiten.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 28.06.2011
Sammlung endet: 11.08.2011
Region: Deutschland
Kategorie:  

Neuigkeiten

  • Daniel SiebrandtEnergiewirtschaft
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.12.2012 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Mit der Petition wird eine Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes bezüglich der
    Entrichtung von Netzentgelten zum Schutz der Stromkunden gefordert.
    Zu der Petition, die auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlich
    wurde, liegen 102 Mitzeichnungen und 38 Diskussionsbeiträge vor. Es wird um
    Verständnis gebeten, dass nicht auf alle Aspekte einzeln eingegangen werden kann.
    Zur Begründung wird vorgetragen, das Energiewirtschaftsgesetz schütze lediglich die
    Netzbetreiber nicht aber die Verbraucher. Bei Nichtzahlung von Netzentgelten durch
    den Stromanbieter an die Netzbetreiber würde dieser ohne Vorankündigung die
    Stromlieferung an den Endverbraucher unterbrechen. Der Netzanbieter würde dabei
    weder Rücksicht auf vorhandene Stromlieferverträge noch auf getätigte
    Jahresvorauszahlungen nehmen. Das Problem könne z. B. dadurch gelöst werden,
    indem die Stromanbieter den Strom inklusive Netzentgelt an den Verbraucher
    weitergäben, während die Netzbetreiber das Entgelt für die Nutzung ihrer Netze im
    Anschluss durch die Stromanbieter auf Grundlage einer bundesweit einheitlichen
    Berechnung erhielten. Die andere Lösung könne die Verpflichtung des
    Stromanbieters sein, dem Endverbraucher zwei separate Rechnungen auszustellen,
    eine für den Stromverbrauch und eine für die Netzentgelte.
    Der Petitionsausschuss hat zu der Petition eine Stellungnahme des
    Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie eingeholt. Das Ergebnis der
    parlamentarischen Prüfung stellt sich unter Einbeziehung der Stellungnahme wie
    folgt dar:

    Mit den am 4. August 2011 in Kraft getretenen Änderungen des
    Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) hat der Gesetzgeber den Schutz für den
    Endverbraucher von Energie, insbesondere für den Haushaltskunden, verbessert
    (BGBI I, Nr. 41). So wurde in § 41 Abs. 2 geregelt, dass es künftig Energieanbietern
    nicht mehr möglich ist, von dem Verbraucher die Bezahlung der Rechnung im
    Voraus zu verlangen.
    Das Einsetzen der Grundversorgung nach § 36 EnWG gewährleistet die
    Stromversorgung und dient somit ebenfalls dem Schutz des Verbrauchers.
    Die Netzentgelte sind für die Nutzung der Stromleitungen an den Netzbetreiber zu
    entrichten. Dieser stellt auf Basis der von der Bundesnetzagentur genehmigten
    Netzentgelte und entsprechend des gesamten Verbrauchs des Stromanbieters
    diesem die zu zahlenden Netzentgelte in Rechnung. Der Stromanbieter wiederum
    stellt dem Verbraucher anteilig entsprechend seines Verbrauchs das Netzentgelt in
    Rechnung. Diese Netzentgelte sind in der Rechnung gesondert auszuweisen.
    Der Petitionsausschuss begrüßt die Neuregelung des EnWG, die die Position des
    Verbrauchers erheblich verbessert. Vor dem Hintergrund der Ausführungen hält er
    die mit der Petition geforderte Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes nicht für
    erforderlich.
    Vor dem Hintergrund der Ausführung empfiehlt der Petitionsausschuss die Petition
    abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden kann.

    Begründung (PDF)

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