Energiewirtschaft - Reduzierung der EEG-Umlage bei Elektro-Nachtspeicherheizungen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag

131 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

131 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2012
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Deutschen Bundestag

Der Deutsche Bundestag möge beschließen dass die EEG Umlage nicht mehr oder nur in viel geringerer Höhe auf den Verbrauch von Nachstrom für Elektro-Nachtspeicherheizungen erhoben wird.

Begründung

Nutzer von Nachtspeicherheizungen haben so gut wie keine Möglichkeit, den Versorger zu wechseln, weil dies lediglich durch den örtlichen Grundversorger sicherzustellen ist. In den letzten Jahren sind die Preise für Nachtstrom aber so stark gestiegen, dass für viele Verbraucher dies schon eine existenzielle finanzielle Bedeutung hat. Ein Wechsel der Heizungsart wäre, falls im Einzelnen überhaupt möglich, nur durch sehr sehr teure Umbauten möglich. Die zusätzliche Erhebung der EEG-Umlage auf Nachtstrom macht bei einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 10-14 Tsd. kw/h finanziell schon fast soviel aus, wie der übrige Hausstrom zusammen. Wenn man aber bedenkt, dass aus der EEG-Umlage die meiste Förderung auf Solaranlagen erfolgt, die Nachts und im Winter aber wenig bzw. keinen Strom erzeugen, ist es widersinnig auf Nachtstrom diese Umlage überhaupt oder in vollem Umfang zu erheben. Die Erhebung stellt m.E. einen Verstoß gegen die Gleichbehandlung dar, ist nicht plausibel begründbar und damit gesetzlich geförderte Abzocke zu Lasten einer nur noch kleinen Menge von Verbrauchern. Nur finanziell gut Betuchte können sich eine Solaranlage erlauben, bekommen dazu noch staatliche Förderung und können damit zusätzlich noch Ihren Strompreis quer gerechnet auf NULL fahren. Die Anderen sind nur Zahler.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 23.01.2012
Sammlung endet: 16.03.2012
Region: Deutschland
Kategorie:  

Neuigkeiten

  • Pet 2-17-18-751-034453Energiewirtschaft
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 03.09.2013 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Die Petition begehrt eine gesetzliche Regelung, wonach der Verbrauch von Strom für
    Elektro-Nachtspeicherheizungen ganz oder teilweise von der Erneuerbare-Energien-
    Umlage befreit wird.
    Die Eingabe führt aus, dass für Nutzer von Nachtspeicherheizungen der Wechsel
    des Stromversorgers kaum möglich sei. Überdies seien die Preise für Nachtstrom in
    den letzten Jahren stark angestiegen. Der Wechsel der Heizungsart sei hingegen mit
    erheblichen Umbauten verbunden und daher zumeist kaum finanzierbar. Die
    Eingabe hebt des Weiteren die existenzielle Abhängigkeit von Strom in diesen
    Haushalten hervor und begehrt angesichts des in den letzten Jahren erfolgten
    Preisanstiegs für Nachtstrom zumindest eine teilweise Befreiung von der
    Erneuerbare-Energien-Umlage (EEG-Umlage) für die Bezieher von Nachtstrom.
    Die Petition führt weiterhin aus, dass sich das Einspeiseverhalten der durch die EEG-
    Umlage geförderten Solaranlagen nicht mit dem Bedarf von Nachtspeicherheizungen
    decke, sodass die Erhebung der EEG-Umlage auf Nachtstrom dem Grunde nach
    nicht gerechtfertigt sei.
    Wegen weiterer Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die mit der Eingabe
    eingereichten Unterlagen verwiesen.
    Bei der Eingabe handelt es sich um eine öffentliche Petition, die zum
    Abschlusstermin für die Mitzeichnung 131 Unterstützer fand sowie
    68 Diskussionsbeiträge auf der Internet-Seite des Petitionsausschusses bewirkt hat.
    Dem Petitionsausschuss liegen zu der Eingabe überdies vier weitere

    Mehrfachpetitionen vor, die aufgrund ihres Sachzusammenhangs in die
    parlamentarische Beratung mit einbezogen werden.
    Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
    zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
    unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
    zusammenfassen:
    Der Petitionsausschuss stellt grundsätzlich fest, dass die Abhängigkeit der
    Verbraucher von Energieträgern und deren Preisschwankungen bei gleichzeitig
    hohem Aufwand für einen Energieträgerwechsel nicht allein auf den Energieträger
    Strom beschränkt ist. So steigt auch bei zunehmendem Gaspreis die
    Kostenbelastung bei den Nutzern von Gasheizungen, ohne dass diese mit geringem
    Aufwand zu einem anderen Energieträger wechseln können. Vor diesem Hintergrund
    hebt der Petitionsausschuss hervor, dass die wirksamsten Strategien gegen
    steigende Energiekosten – unabhängig vom Energieträger – nach wie vor
    Investitionen in Energieeffizienzmaßnahmen und Energieeinsparungen darstellen.
    Bezüglich der gestiegenen Kosten für Nachtstrom stellt der Petitionsausschuss fest,
    dass diese in der Praxis häufig nur zu einem geringen Teil auf den Anstieg der EEG-
    Umlage zurückzuführen sind. Viele Stromversorger bauen in letzter Zeit offenbar
    bislang gewährte Sondertarife für Nachtstrom ab, sodass sich Heizkosten daher im
    Einzelfall drastisch erhöhen können.
    Aus staatlicher Sicht bestehen jedoch keine direkten Eingriffsmöglichkeiten, da die
    jeweiligen örtlichen Stromversorger ihre Tarife eigenständig festlegen können.
    Allerdings macht der Petitionsausschuss darauf aufmerksam, dass das
    Bundeskartellamt im Herbst 2009 bundesweit Untersuchungen bei
    25 Heizstromversorgern eingeleitet hat. In der Folge hatten sich bereits im Jahr 2010
    preisauffällige Unternehmen im Rahmen von Zusagen gegenüber dem
    Bundeskartellamt zu Rückerstattungen in einer Gesamthöhe von 27 Millionen Euro,
    Preissenkungen und markteröffnenden Maßnahmen verpflichtet.
    Wie das Bundeskartellamt am 20. März 2012 bekannt gab, wird es angesichts des
    schwachen Wettbewerbs im Heizstrombereich bei missbräuchlich überhöhten
    Preisen im Bereich Heizstrom auch weiterhin zugunsten des Verbrauchers tätig
    werden.

    Der Petitionsausschuss empfiehlt daher den Kunden, selber aktiv zu werden und zu
    prüfen, ob in ihrem Tarifgebiet ein Wechsel zu einem Anbieter mit einem
    preiswerteren Heizstrom-Tarif möglich ist. Hierbei können auch neutrale
    Informationsstellen, wie die Energieberatungsstellen der Verbraucherzentralen,
    behilflich sein.
    Soweit die Petition fordert, die aus der gestiegenen EEG-Umlage für Nutzer von
    Nachtspeicherheizungen resultierende Kostenbelastung durch Befreiung von der
    EEG-Umlage zu reduzieren, stellt der Petitionsausschuss fest, dass die Kosten der
    Förderung von erneuerbaren Energien grundsätzlich mittels einer einheitlichen
    Umlage auf alle Stromverbraucher erfolgen soll. Nur eine möglichst breite
    Umlagebasis stellt sicher, dass die EEG-Kosten für alle Stromkunden in einem
    sozialverträglichen Maße bleiben.
    Gegen eine Sonderbehandlung des bei Nachtspeicherheizungen verwendeten
    Heizstromes sprechen weiterhin umwelt- und energiepolitische Gründe. Anders als
    der Name suggeriert, speichern elektrische Nachtspeicherheizungen keinen Strom,
    sondern nur die aus ihm in die Heizung erzeugte Wärme. Daher ist die Entnahme
    von Strom und seine spätere Nutzung – wie bei seinem Speicher im eigentlichen
    Sinne oder einer Batterie – nicht möglich. Nachtspeicherheizungen verwandeln
    hochwertigen Strom in energetisch deutlich niederwertige Wärme. Auch aus diesem
    Grund hat der Gesetzgeber bereits beim Einstieg in die ökologische Steuerreform
    festgestellt, dass elektrische Nachtspeicherheizungen aus ökologischen Gründen
    nicht förderungswürdig sind. Dieses trifft auch auf Anlagen zu, bei denen ein Ersatz
    oder eine Umrüstung aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen problematisch
    ist.
    Nach dem Dargelegten vermag der Petitionsausschuss der Bitte nach einer
    Reduzierung der Kostenbelastung für die Nutzer von Nachtspeicherheizungen durch
    völlige oder teilweise Befreiung von der EEG-Umlage nicht zu entsprechen. Er
    empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen.

    Begründung (PDF)

Die erneuerbaren Energien sollen von allen Haushalten zu gleichen Teilen getragen werden, was eine gerechte Verteilung der Kosten entspricht. Wer aber nun mit Nachtspeicherheizungen heizt, wird etwa 3 mal so stark belastet wie alle anderen Haushalte. Das stellt in meinen Augen eine absolute Ungerechtigkeit dar. Mit freundlichen Grüßen Andreas Buchholz

Bei einem Verbrauch von 15.000KW ergibt sich derzeitig alleine durch das EEG eine Kostensteigerung von annähernd 1.400.- Euro. Bei einer bereits angekündigten Steigerung auf über 7 Cent (netto!!!) dürften es annähernd 2.000.-Euro sein. Für mich ist das Abzockerei, zumal die Ladung zu einer Zeit erfolgt, in der Überkapazität vorliegt und der Strom in das Ausland verschenkt wird. Wie soll da Begeisterung für das EEG aufkommem, fragt sich Alfred Mayer.

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