Energiewirtschaft - Reduzierung der EEG-Umlage bei Elektro-Nachtspeicherheizungen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
131 Unterstützende 131 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

131 Unterstützende 131 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2012
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen dass die EEG Umlage nicht mehr oder nur in viel geringerer Höhe auf den Verbrauch von Nachstrom für Elektro-Nachtspeicherheizungen erhoben wird.

Begründung

Nutzer von Nachtspeicherheizungen haben so gut wie keine Möglichkeit, den Versorger zu wechseln, weil dies lediglich durch den örtlichen Grundversorger sicherzustellen ist. In den letzten Jahren sind die Preise für Nachtstrom aber so stark gestiegen, dass für viele Verbraucher dies schon eine existenzielle finanzielle Bedeutung hat. Ein Wechsel der Heizungsart wäre, falls im Einzelnen überhaupt möglich, nur durch sehr sehr teure Umbauten möglich. Die zusätzliche Erhebung der EEG-Umlage auf Nachtstrom macht bei einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 10-14 Tsd. kw/h finanziell schon fast soviel aus, wie der übrige Hausstrom zusammen. Wenn man aber bedenkt, dass aus der EEG-Umlage die meiste Förderung auf Solaranlagen erfolgt, die Nachts und im Winter aber wenig bzw. keinen Strom erzeugen, ist es widersinnig auf Nachtstrom diese Umlage überhaupt oder in vollem Umfang zu erheben. Die Erhebung stellt m.E. einen Verstoß gegen die Gleichbehandlung dar, ist nicht plausibel begründbar und damit gesetzlich geförderte Abzocke zu Lasten einer nur noch kleinen Menge von Verbrauchern. Nur finanziell gut Betuchte können sich eine Solaranlage erlauben, bekommen dazu noch staatliche Förderung und können damit zusätzlich noch Ihren Strompreis quer gerechnet auf NULL fahren. Die Anderen sind nur Zahler.

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Neuigkeiten

  • Pet 2-17-18-751-034453Energiewirtschaft
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 03.09.2013 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Die Petition begehrt eine gesetzliche Regelung, wonach der Verbrauch von Strom für
    Elektro-Nachtspeicherheizungen ganz oder teilweise von der Erneuerbare-Energien-
    Umlage befreit wird.
    Die Eingabe führt aus, dass für Nutzer von Nachtspeicherheizungen der Wechsel
    des Stromversorgers kaum möglich sei. Überdies seien die Preise für Nachtstrom in
    den letzten Jahren stark angestiegen. Der Wechsel der Heizungsart sei hingegen mit
    erheblichen Umbauten verbunden und daher zumeist kaum finanzierbar. Die
    Eingabe hebt des Weiteren... weiter

Die erneuerbaren Energien sollen von allen Haushalten zu gleichen Teilen getragen werden, was eine gerechte Verteilung der Kosten entspricht. Wer aber nun mit Nachtspeicherheizungen heizt, wird etwa 3 mal so stark belastet wie alle anderen Haushalte. Das stellt in meinen Augen eine absolute Ungerechtigkeit dar. Mit freundlichen Grüßen Andreas Buchholz

Bei einem Verbrauch von 15.000KW ergibt sich derzeitig alleine durch das EEG eine Kostensteigerung von annähernd 1.400.- Euro. Bei einer bereits angekündigten Steigerung auf über 7 Cent (netto!!!) dürften es annähernd 2.000.-Euro sein. Für mich ist das Abzockerei, zumal die Ladung zu einer Zeit erfolgt, in der Überkapazität vorliegt und der Strom in das Ausland verschenkt wird. Wie soll da Begeisterung für das EEG aufkommem, fragt sich Alfred Mayer.

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