Energiewirtschaft - Rückwirkende Förderung für Batteriespeicher bei Photovoltaikanlagen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
75 Unterstützende 75 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

75 Unterstützende 75 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2013
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen…Es ist die Benachteiligung für private Investoren zu beseitigen, die im Jahr 2013 vor Auflage des KfW-Förderprogramms 275 in Photovoltaik mit Batteriespeichersystem investiert haben. Nach geltender Förderrichtlinie kann dieser Personenkreis heute keine Förderung erhalten, obwohl ansonsten alle Bedingungen dafür bis auf die vorherige Antragstellung bei der KfW erfüllt werden. Die Richtlinie gilt aber erst ab Mai 2013, vorher konnte nicht beantragt werden

Begründung

Nach der Förderungsrichtlinie des KfW-Programms 275 sollen private Investitionen in Batteriespeicher bei Photovoltaikanlagen dann gefördert werden, wenn diese im Jahr 2013 neu errichtet wurden, oder wenn zu Anlagen, die nach dem 31.12.2012 installiert wurden, nachträglich ein Batteriespeicher installiert wird. Dazu gibt es einen Katalog zu beachtender Rahmenbedingungen, den sehr viele aktuell installierte Speichersysteme erfüllen.Gefördert wird in Form eines KfW-Darlehens mit Tilgungszuschuss bis zu 30% der Netto-Investition für den Batteriespeicher. Technische Bedingungen sind im Regelfall erfüllbar. Nicht erfüllbar hingegen ist für alle vor Mai 2013 beauftragten oder installierten Anlagen, dass ein Förderantrag VOR Beauftragung gestellt wird, da das Förderprogramm ja erst ab 01.05.2013 bereitgestellt wurde.Jemand, der aus freien Stücken in den ersten 5 Monaten des Jahres 2013 bei der Investition in die Batteriespeicherung in Vorleistung getreten ist, wird durch diese Regelung, die ja die Anlagen des gesamten Jahres 2013 unmissverständlich mit einschließt, unangemessen benachteiligt, da er diese nicht rückwirkend beantragen kann.Es wird daher darum ersucht, die Förderrichtlinie dahingehend abzuändern, dass der genannte Personenkreis einen Antrag auf Förderung für Installationen im gesamten Jahr 2013 auch rückwirkend stellen kann. Da der Personenkreis bei der Finanzierung ja bereits in Vorleistung getreten ist, wird weiter darum ersucht, dies in der Form zu ermöglichen, dass ein Kreditantrag in Höhe des zu erwartenden Tilgungszuschusses an die KfW gestellt werden kann, der dann bei Bestätigung durch die Hausbank direkt von der KfW an den privaten Invetsor ausgeschüttet wird. Alternativ wird vorgeschlagen, den Förderbetrag über das BAfA bewilligen und beantragen zu lassen.

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Neuigkeiten

  • Pet 2-17-18-751-052486

    Energiewirtschaft
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 06.11.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte. Begründung

    Die Petition möchte erreichen, dass die Fördermöglichkeiten von dezentralen
    Speichern für Strom aus Solaranlagen, wie sie das Programm 275 der Kreditanstalt
    für Wiederaufbau vorsieht, aus Gleichbehandlungsgründen erweitert werden.
    Die Eingabe wird dahingehend begründet, dass nach den Förderungsrichtlinien des
    Programms 275 der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) private Investitionen in
    Batteriespeicher bei Photovoltaik-Anlagen dann gefördert würden, wenn... weiter

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