18 Unterschriften
Sammlung beendet
Petition richtet sich an: Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
Die Parkplätze an E-Ladesäulen sollen auch E-Fahrzeuge ohne E-Kennzeichen nutzen dürfen.
Das Verkehrszeichen 1010-66 ist irreführend / nicht eindeutig.
Dazu soll § 39 Abs. 10 Satz 3 StVO gestrichen oder durch Satz 4 ergänzt werden; Vorschlag:
Alternativ genügt eine Verbindung zwischen E-Ladesäule und E-Fahrzeug, die den elektrischen Antrieb zweifelsfrei erkennen lassen.
Begründung
Das Verkehrszeichen 314 - Parkplatz nach § 42 Abs. 2 i.V.m. Anlage 3 lfd. Nr. 7 StVO wird an öffentlichen E-Ladesäulen in der Regel mit dem zusätzlichen Verkehrszeichen 1010-66 - Elektrisch betriebene Fahrzeuge ergänzt. Das Schild zeigt einen PKW mit Stromkabel und Stecker.
Es ist mit zunehmender Verbreitung der E-Mobilität nicht nachvollziehbar, dass die Nutzung dieses Parkplatzes nur E-Fahrzeugen gestattet ist, die ein E im Kennzeichen tragen.
Zeitgemäß wäre es, wenn das E nicht mehr verpflichtend für die Nutzung ist, also alle E-Fahrzeuge mit und ohne E im Kennzeichen diese Parkplätze nutzen dürften.
Damit würde das Verkehrszeichen 1010-66 zudem eindeutig.
Einen E-Fahrzeug-Parkenden wie einen mit Verbrennungsmotor im Bußgeldkatalog zur Ordnung zu rufen, wird dem Ziel der auf E-Fahrzeuge eingeschränkten Nutzungsmöglichkeit nicht gerecht.
Angaben zur Petition
Petition gestartet:
03.03.2025
Sammlung endet:
02.09.2025
Region:
Deutschland
Kategorie:
Verkehr