Petition richtet sich an:
Bundesregierung
Nach dem Gesetz über die Entschädigung von Opfern (OEG) gibt es ausdrücklich keine Zahlungen, wenn die Tat durch einen Lastkraftwagen verübt wurde.
In Paragraf 1, Absatz 11 heißt es: "Dieses Gesetz ist nicht anzuwenden auf Schäden aus einem tätlichen Angriff, die von dem Angreifer durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeuges oder eines Anhängers verursacht worden sind. Weiterhin ,laut dem migrationspolitischen Sprecher der CDU, Christian Herrgott ist die Rechtslage eindeutig: "Jeder Bürger in Deutschland haftet für die Schäden, die von ihm verursacht werden, bei Asylbewerbern gilt dieser Grundsatz nicht. Der Grund ist, dass sie keine private Haftpflichtversicherung und auch kein Vermögen haben". Es gibt anscheinend keine bundeseinheitliche Regelung
Wir möchten daher das dieses Gesetz dementsprechend geändert wissen das auch die Opfer des Berliner Attentats eine Entschädigungsleistung rückwirkend erhalten, sowie andere Schäden die durch unversicherte Asylanten, bzw. Ayslbewerber verursacht werden und bisher ebenfalls nicht abgedeckt sind ersetzt werden, sowohl materielle , als auch körperliche !
Begründung
Es kann nicht sein das Bürger dieses Landes schadensersatzlos bleiben für Taten die im Zusammenhang mit einem Angriff stehen die sich gegen die Gesellschaft als Ganzes und/oder gegen die Bundesrepublik Deutschland richten, ebenso für Straftaten,oder Schadensvorfälle die zu persönlichen Nachteil jeglicher Art führen und von Asylanten, oder Asylsuchenden verursacht werden und wurden und von der bisherigen Rechtssprechung nicht abgedeckt sind. Diese Gesetzeslücke muß geschlossen werden! Der Bürger kann unmöglich durch Versäumnisse des Gesetzgebers persönlichen Schaden erleiden, oder in Kauf zu nehmen haben!