Streichung von Absatz 11 des § 1 des Opferentschädigunggesezes (OEG)

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bundesregierung

1 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

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Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Petition richtet sich an: Bundesregierung

In Paragraf 1, Absatz 11 des OEG heißt es: "Dieses Gesetz ist nicht anzuwenden auf Schäden aus einem tätlichen Angriff, die von dem Angreifer durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeuges oder eines Anhängers verursacht worden sind."

Ich fordere angesichts des Anschlages in Berlin, bei dem ein LKW als Waffe eingesetzt wurde, diesen Absatz des Gesetzes so schnell als möglich ersatzlos zu streichen. Diese Streichung soll rückwirkend gelten, damit die Opfer von Berlin Anspruch auf Entschädigung erhalten. Ist eine rückwirkende Geltung nicht möglich, soll gesetzlich geregelt werden, wie die Opfer von Berlin unbürokratisch entschädigt werden können. .

Begründung

Die Einschränkung im Opferentschädigungsgesetz kann dazu führen, dass die Opfer des Berliner Anschlages oder auch zukünftige nicht entschädigt werden, weil als Tatwaffe ein LKW benutzt wurde.

Das Gesetz macht hier nicht nachvollziehbare Unterschiede und führt zu einer Benachteiligung von Opfern,

Gesetze zum Opferschutz sollten Menschen helfen. Hier ist es konkret so angelegt, dass es den Opfern zusätzliches Leid im Rahmen einer möglichen juristischen Auseinandersetzung zufügen kann.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 23.12.2016
Sammlung endet: 22.02.2017
Region: Deutschland
Kategorie: Bürgerrechte

Neuigkeiten

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