Petition richtet sich an:
Bundesregierung
In Paragraf 1, Absatz 11 des OEG heißt es: "Dieses Gesetz ist nicht anzuwenden auf Schäden aus einem tätlichen Angriff, die von dem Angreifer durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeuges oder eines Anhängers verursacht worden sind."
Ich fordere angesichts des Anschlages in Berlin, bei dem ein LKW als Waffe eingesetzt wurde, diesen Absatz des Gesetzes so schnell als möglich ersatzlos zu streichen. Diese Streichung soll rückwirkend gelten, damit die Opfer von Berlin Anspruch auf Entschädigung erhalten. Ist eine rückwirkende Geltung nicht möglich, soll gesetzlich geregelt werden, wie die Opfer von Berlin unbürokratisch entschädigt werden können. .
Begründung
Die Einschränkung im Opferentschädigungsgesetz kann dazu führen, dass die Opfer des Berliner Anschlages oder auch zukünftige nicht entschädigt werden, weil als Tatwaffe ein LKW benutzt wurde.
Das Gesetz macht hier nicht nachvollziehbare Unterschiede und führt zu einer Benachteiligung von Opfern,
Gesetze zum Opferschutz sollten Menschen helfen. Hier ist es konkret so angelegt, dass es den Opfern zusätzliches Leid im Rahmen einer möglichen juristischen Auseinandersetzung zufügen kann.