Regione: Vokietija

Erbschaftsteuer - Stundung der Erbschaftsteuer für in Unternehmen gebundene Erbschaften

Pareiškėjas nėra viešas
Peticija adresuota
Deutschen Bundestag
31 rėmėjas 31 in Vokietija

Peticija nebuvo patenkinta

31 rėmėjas 31 in Vokietija

Peticija nebuvo patenkinta

  1. Pradėta 2014
  2. Rinkimas baigtas
  3. Pateikta
  4. Dialogas
  5. Baigta

Tai internetinė peticija des Deutschen Bundestags .

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, für höhere Erbschaften, die in Unternehmen gebunden sind, die Zahlung der Erbschaftssteuer zu stunden, bis die Mittel entnommen werden oder vernichtet worden sind.

Priežastis

Die Erbschaftssteuer kann ein kleines oder mittleres Unternehmen existenziell bedrohen, weshalb es entlastende Regelungen gibt, die derzeit beim BGH angegriffen werden. Durch eine solche Stundung der Steuerlast sinkt nicht der Unternehmenswert und es wird keine Liquidität gebunden. Es wird lediglich eine Verbindlichkeit gegenüber dem Staat bilanziert, der eine entsprechende Forderung gegen die neue EigentümerIn gegenüber steht. Die ErbIn kann also das Unternehmen problemlos fortführen, wenn es wirtschaftlich sinnvoll ist. Oder sie kann es verkaufen. Dann entnimmt sie das geerbte Vermögen und muss es versteuern, wie jeder private Erbe auch.Geht das geerbte Unternehmen pleite, hat die ErbIn dennoch die Erbschaftssteuer zu zahlen. Sonst könnte sie diese nämlich relativ leicht umgehen, indem sie unternehmerische Freiheiten nutzt, um das Geld anders in die eigene Tasche zu transportieren (z. B. Beratungsverträge).Dieselben Freiheiten ermöglichen zwar prinzipiell auch, die Stundung der Erbschaftssteuer künstlich zu verlängern. Aber Stundung ist bestenfalls ein zinsloses Darlehen, kein Gesamtverlust. Außerdem könnte man die ausstehende, aber noch nicht fällige Erbschaftssteuer etwa mit der Inflationsrate verzinsen. Insgesamt könnte man so oder ähnlich ein Instrument schaffen, das im Erbfall den Übergang auch sehr großer Vermögen angemessen besteuert, ohne das vererbte Unternehmen zu belasten.

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žinios

  • Pet 2-18-08-6113-010970



    Erbschaftsteuer



    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 18.05.2017 abschließend beraten und

    beschlossen:



    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen

    worden ist.

    Begründung



    Mit der Petition soll erreicht werden, dass für höhere Erbschaften, die in

    Unternehmen gebunden sind, die Zahlung der Erbschaftsteuer gestundet wird.

    Zur Begründung wird ausgeführt, die Erbschaftsteuer könne ein kleines oder

    mittleres Unternehmen existenziell bedrohen, weshalb es entlastende Regelungen

    gebe. Durch entlastende Regelungen wie etwa durch Stundung... toliau

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