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Senat der Stadt Hamburg, die Bezirksversammlung Altona und Science City Hamburg Bahrenfeld GmbH
Wir fordern den Senat der Stadt Hamburg, die Bezirksversammlung Altona und die Science City Hamburg Bahrenfeld GmbH auf, die alte "Steenkamper Schule" (Notkestraße 23) mit den Nebengebäuden an ihrem Platz zu erhalten.
Im Zuge der Änderung des Flächennutzungsplans im Zusammenhang mit dem A7 Deckel und der „Science City" geht aus den Planungsunterlagen hervor, dass das Grundstück in der Notkestr. 23 (heute Jugendclub Juno 23, Kita und Judoschule) für die Bebauung der Universität geplant ist.
Damit müsste dann die "alte Steenkamper Schule" weichen.
In den Planungsunterlagen zeigt der Flächennutzungsplan die Fläche nur als „Flächen für den Gemeinbedarf". Auch auf verschiedenen Grafiken ist das Gebäude der "alten Steenkamper Schule" nicht mehr vorhanden.
Diese ersten Visionen von Städtebau und Freiraum bitten wir erneut zu betrachten, zu überarbeiten und näher zu definieren. Besonders in Bezug auf die Städtebaulich wertvolle Steenkampsiedlung und ihre Umgebung behutsam mit einzubeziehen.
Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 24 Monate nach dem Einreichen der Petition keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass der Dialog mit dem Petitionsempfänger beendet ist.
Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team
Der Hauptausschuss der Bezirksversammlung Altona hat in seiner Sitzung vom 28.01.2021 stellvertretend für die Bezirksversammlung Drucksache 21-1530.1 beschlossen.
Siehe: Sitzungsdienst Altona
Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) hat mit Schreiben vom 17.03.2021 wie folgt Stellung genommen:
Zu 1:
Die Sozialbehörde begrüßt die Einplanung des alten bzw. neuen Standortes des JuNo 23 im jetzigen Sozialraum, um die gewachsene Angebotsstruktur für die Zielgruppe der Offenen Kinder- und Jugendarbeit zu erhalten.
Eine Zusage der Sozialbehörde, entsprechend ausgestattete Räumlichkeiten zur weiteren Nutzung in unmittelbarer Nähe des bisherigen Standortes zur Verfügung zu stellen, besteht indes nicht. Das Anfang 2019 vom Hamburger Senat und der Hamburgischen Bürgerschaft veröffentlichte Zukunftsbild zeichnet kein festgelegtes und endgültiges Bild der Science City Hamburg Bahrenfeld (SCHB), sondern ist als grobe Vision und Entwurfsidee auf der Basis von Flächenbedarfen anzusehen. Insofern ist mit dem städtebaulichen Zukunftsbild auch keine abschließende Entscheidung zur Zukunft des Gebäudes Notkestraße 23, dessen Grundstück für eine Nutzung für Flächenbedarfe der Universität Hamburg vorgesehen ist, verbunden.
Die Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke (BWFGB) prüft in Abstimmung mit der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnungsbau (BSW), dem Bezirksamt Altona und der Science City Hamburg GmbH (SC GmbH), ob und inwieweit sich die Bestandsgebäude der ehemaligen „Steenkamper Schule“ baulich und funktional für wissenschaftliche Zwecke, insbesondere der Universität Hamburg (UHH), nutzen und in die geplante städtebauliche Entwicklung einbinden lassen.
Im Rahmen der weiteren Planung werden unterschiedlichste Varianten geprüft, auch Umnutzungen oder Nutzungsverlagerungen. In den letzten Monaten wurde eine umfassende Bestandserfassung des gesamten Entwicklungsareals erstellt. Diese Erfassung dient als Ausgangspunkt einer sich anschließenden umfassenden bewertenden Analyse der Ist-Situation. Die Planungen sind insoweit noch nicht abgeschlossen.
Zu 2:
Die Sozialbehörde ist bemüht, für eine auskömmliche Versorgung der Bedarfe im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Familienförderung und Sozialräumlichen Angebotsentwicklung zu sorgen. Die Planungen sind jeweils innerhalb der vom Senat im Rahmen der Haushaltsaufstellung festgelegten Eckwerte vorzunehmen
Für den Doppelhaushalt 2021/2022 ist im Senatsbeschluss eine Erhöhung vorgesehen, um die erwarteten personellen und sächlichen Mehrkosten zu finanzieren. Um den Bezirksämtern mehr Spielräume zu eröffnen, dürfen die Mittel aus diesen Rahmenzuweisungen in vollem Umfang zur wechselseitigen Deckung eingesetzt werden. Wie die Mittel der Rahmenzuweisungen regional auf die genannten Arbeitsbereiche und auf Einrichtungen und Projekte verteilt werden, liegt aus guten Gründen in der Entscheidungskompetenz der Jugendhilfeausschüsse, die über genaue Kenntnisse der regionalen Bedarfe und Angebote verfügen.
Drucksache - 21-1597
(...)
Der Hauptausschuss beschließt stellvertretend für die Bezirksversammlung:
Die Bezirksversammlung Altona schließt sich der Petition der Steenkamper an und bittet die planungsverantwortlichen Fachbehördeninstitutionen nach § 27 BezVG, den Erhalt der Steenkampschule im Rahmen der weiteren Planungsprozesse zu berücksichtigen.