Petition richtet sich an:
Bayerischer Landtag
Wie in der Corona-Krise erneut erkennbar, ist die Gesundheit ein wesentlicher Aspekt eines glücklichen und zufriedenen Lebens. Es ist auch wahrnehmbar, dass unsere Gesellschaft der Gesundheit diesen hohen Stellenwert einräumt. Aus diesem Grunde fordern wir vom Land Bayern, die Pflicht zur Daseinsfürsorge wahrzunehmen und ausreichend finanzielle Hilfen bereitzustellen, die rechtlichen Grundlagen zu schaffen und wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um ...
1) die Anzahl der tatsächlich beleg- und nutzbaren Krankenhaus- und Intensivbetten auf mindestens den Stand vor der Corona-Krise zu bringen und zu erhalten, und das dafür erforderliche ausgebildete medizinische und Pflegepersonal zur Verfügung zu haben,
2) die Attraktivität der Pflegeberufe durch eine angemessene Bezahlung, akzeptable Arbeitsbelastung, Ausbildungsmöglichkeiten, sowie weiterer relevanter Aspekte sicherzustellen,
3) Das Land Bayern aktiv gegen Fehlanreize zum Abbau von Krankenhaus- und Intensivbetten und unverhältnismäßiger Gewinnmaximierung angeht,
4) Es soll mindestens einmal im Jahr dem Bayerischen Landtag ein Bericht erstattet werden, worin Zielerreichung der o.g. Punkte dokumentiert wird.
Begründung
Die Anzahl der Krankenhaus- und Intensivbetten hat sich seit Beginn der Corona-Krise auch in Bayern drastisch verringert. Das Deutsche Intensivbetten Register weist für April 2020 über 4.500 Intensivbetten in Bayern aus. Am 1. August 2020 waren inklusive der Notreservebetten 6.181 Intensivbetten verfügbar.
Am 17. Januar 2022 waren nur noch 3.739 Intensivbetten in Bayern verfügbar. Das ist eine Reduktion um 39,5%!
Quelle: Divi-Intensivregister, Zeitreihe für Bayern, https://www.intensivregister.de/#/aktuelle-lage/zeitreihen
Durch verschiedene Gesetze wurden Anreize zum Abbau von Krankenhausbetten gesetzt, die ebenfalls entgegen der Pflicht zur Daseinsfürsorge stehen und völlig kontraproduktiv und damit gesellschaftlich und politisch inakzeptabel sind.
Quelle: Krankenhausfinanzierungsgesetz vom Oktober 2020, https://www.gesetze-im-internet.de/khg/BJNR010090972.html
Schon alleine in Anbetracht der Corona-Krise ist diese Reduktion völlig unverständlich, da dadurch die adäquate Behandlung von Corona und anderen Erkrankungen verhindert wird. Es ist auch zu erwarten – auch wenn der Fall hoffentlich nie eintreten möge – dass in Zukunft neue Krisen auftreten und eventuell sogar noch größere Auswirkungen auf das Gesundheitswesen haben.
Die Situation in den Pflegeberufen wird seit langer Zeit kritisiert und die Lage hat sich während der Corona-Krise noch weiter verschärft. Es herrscht im Gesundheitswesen eine chronische Überlastung der Kapazitäten und vor allem auch eine Überlastung des Personals, die zwar in 2021 als Helden von der Politik dargestellt wurden, die aber in der Folge weder eine Verbesserung der Situation, noch in vielen Fällen die versprochene Ausgleichszahlung erhalten haben. Dies führt zu einem Mangel an Personal und auch ein Mangel an nachfolgenden Pflegekräften für die Zukunft.
Das Land Bayern soll hier aktiv gegensteuern und die Attraktivität der Pflegeberufe durch eine Vielzahl von Verbesserungen anstreben, um die Pflegeberufe auch langfristig zu attraktiven und wichtigen Berufen in unserer Gesellschaft zu machen, die es erlauben, den Pflegenden ein gutes Auskommen zu haben.
Es ist zwingend erforderlich, das „große Rad“ zu drehen und über grundsätzliche Aspekte der Wertschätzung, Finanzierung, Verwaltung des Gesundheitswesens neu zu denken, zu entscheiden und aktiv zu gestalten - mit einem klarem Fokus auf die Menschen als Mitarbeitende und Patienten – und nicht zur ungehemmten Gewinnmaximierung.