Regija: Herford
Sportu

"Erhalt des Wasserspiegels der Werre im Zusammenhang mit dem geplanten Umbau des Bergertor Wehres"

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Peticija je upućena na
Bürgermeister Tim Kähler
4.520 2.450 u Herford

Podnosilac peticije nije podnio peticiju.

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  1. Pokrenut 2017
  2. Zbirka završena
  3. Poslato
  4. Dijalog
  5. Neuspješno

„Erhalt des Wasserspiegels der Werre im Zusammenhang mit dem geplanten Umbau des Bergertor Wehres - gemäß Variante 3b“ - Was heisst das?:

Im Zusammenhang mit der Umsetzung der „Wasserrahmenrichtlinie zur Durchgängigkeit von Fließgewässern“ (EU-Richtlinie 2000/60/EG) plant die Stadt Herford, das Wehr am Bergertor umzubauen. Die Stadt Herford favorisiert die Variante 3a, welche die Absenkung des Wasserspiegels der Werre um 50cm beinhaltet. Wir kämpfen für einen Erhalt des Wasserstandes, um Wassersport in Herford weiterhin zu ermöglichen!

Obrazloženje

Eine geplante Absenkung nimmt dem Herforder Kanu Klub e.V. die Grundlage für die Ausübung seines Sportes und gefährdet die Existenz des Vereines. Durch die Absenkung der Werre sinkt der Grundwasserspiegel. Gravierende Schädigungen an Gebäuden und der Vegetation (Bäume etc.) sind nicht auszuschließen! Weder die optische Neugestaltung der Ufer noch der anzupassende Hochwasserschutz wird bei Variante 3a finanziell und planerisch berücksichtigt. Wie die Probeabsenkung zeigte, wird keine nennenswerte Erhöhung der Fließgeschwindigkeit erreicht. Damit stehen die Sauerstoffanreicherung, die zur Verbesserung der Gewässergüte führen soll sowie die damit verbundene Förderungswürdigkeit in Frage. Aus diesem Grund fordern wir, die Unterzeichnenden, dass die „Wasserrahmenrichtlinie zur Durchgängigkeit von Fließgewässern“ (EU-Richtlinie 2000/60/EG) mit der Variante 3b umgesetzt wird. Da diese Variante keine Absenkung des Wasserspiegels der Werre vorsieht, schließt sie alle o.g. Nachteile der Variante 3a aus.

hvala na podršci

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Novosti

Ich unterstütze diese Petition, da die Risiken der Absenkung nicht kalkulierbar sind. Es ist unmöglich eventuelle Schäden an den Gebäuden der betroffenen Anliegern der Absenkung zuzuschreiben. Der Gebäudebesitzer ist in der Pflicht den Nachweis zu erbringen. Im Bereich der Salzufler Str. ist diese Diskussion schon seit vielen Jahren mit den Landesbetrieb Straßen NRW geführt worden. Offensichtliche Schäden durch den schlechten Zustand der Straße. wurden vom LB Straße NRW mit dem Argument "Das müssen sie vor Gericht nachweisen", abgetan!

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