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Die Petition wurde abgeschlossen
Petition richtet sich an: Bundestag
- Der Bundestag möge die Wiedererhebung der Vermögensteuer unter Anwendung der neuen Bewertungsregeln für das Grundvermögen ab 1.1.2022 beschließen.
- Der Bundestag möge überprüfen und diskutieren, ob nicht eine Nacherhebung für den Zeitraum 1997 - 2021 durchgeführt werden könnte und sollte.
Begründung
Seit 1997 wird die vom Grundgesetz in Artikel 106 Absatz 2 vorgesehene Vermögensteuer nicht mehr erhoben. Damals hatte das Bundesverfassunsgericht die Bewertung der Grundvermögen für verfassungswidrig erkannt.Statt diesen Mangel zu korrigieren setzte die Bundesregierung die Erhebung aus. Jahrzehnte lange Arbeitsverweigerung der zuständigen Bundespolitik und -behörden ließen es bei diesem Missstand bewenden.
Am 26.11.2019 wurden im Rahmen der Grundsteuerreform neue Bewertungsregeln für Grundbesitz erlassen, die ab 1. 1. 2022 anzuwenden sind. Mit deren Anwendung auch für die Vermögensteuer wäre eine verfassungskonforme Erhabung auch dieser möglich.
Die soziale Ungerechtigkeit und Verletzung des Grundgesetzes sollte möglichst umgehend korrigiert werden, Denn es hat sich dadurch eine drastische Erhöhung der sozialen Ungleicheit entwickelt, die zu einer Gefahr für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und damit die Demokratie wurde. Dies hatte beim Urteil des BVerfG 1995 bereits der Bundesverfassungsrichte Böckenförde in seinem Sondervotum beanstandet, dem sich später BVerfG und Bundesfinanzhof anschlossen. Siehe dazu.
Der Anteil der Bevölkerung, der einer Vermögensteuer zustimmt, ist in den Vorjahren in repräsentativen Umfragen gestiegen von 35 % in 2007 auf 72 % der Befragten im Dezember 2019. Siehe dazu: Umfrage: Bevölkerung sieht soziale Schieflage in Deutschland bzw. Besteuerung: Umfrage: Mehrheit befürwortet die Einführung einer Vermögensteuer. Dem sollte der Bundestag Rechnung tragen.
Angaben zur Petition
Petition gestartet:
14.02.2021
Sammlung endet:
13.04.2021
Region:
Deutschland
Kategorie:
Soziales