Soziales

Erhöhung des Freibetrages zur Anrechnung von Einkommen auf Hinterbliebenenrente

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag
2.537 Unterstützende 2.534 in Deutschland

Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

2.537 Unterstützende 2.534 in Deutschland

Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Wir fordern den Deutschen Bundestag dazu auf, die Hinterbliebenenrente dahingehend zu ändern, dass alle Witwen und Witwer in Zukunft wieder 60% aus der Rente ihrer verstorbenen Ehepartnerinnen und Ehepartner erhalten, ohne dass eine Anrechnung auf ihr jeweiliges Einkommen vorgenommen wird.

Begründung

Durch die Abzüge ab 9.600 € Netto Jahresverdienst wird ein normales Arbeiten „bestraft“. Es werden 40% des über den Freibetrag hinausgehenden Einkommens abgezogen.

1.000 € monatlich, 800 € Freibetrag, Abzug 40% von 200 € = 80 € Abzug an der Rente. 450 €-Job wird z.B. bei Rentnern ohne Abzüge gerechnet, bei verwitweten Personen wird dieser vom Freibetrag abgezogen; es verbleiben 280 €.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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Neuigkeiten

  • Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach dem Einreichen der Petition keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass der Petitionsempfänger nicht reagiert hat.

    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team

  • Hallo an die Unterstützer,

    die Petition geht jetzt nach einem Bericht im SWR hoffentlich eine Instanz weiter, wir werden berichten.

In der heutigen Bundestagsdebatte klopfen sich die Volksvertreter gegenseitig auf die Schulter ob Ihrer großartigen Verdienste für die Rentenversicherten in Deutschland. Da treibt es mir die Zornesröte ins Gesicht. Ein Abgeordneter der CDU redet davon, dass die Renten "Lohn für Lebensleistung" seien. Der Lohn für Witwen und Witwer ist demnach nicht vorhanden. Viele Witwen haben in Ihrem Erwerbsleben zugunsten Familie und Kinder auf eigene Beiträge verzichtet und somit dem Lebenspartner den Rücken freigehalten. Dafür werden Sie im Falle der Hinterbliebenenrenten schändlich bestraft. Glückwunsch

Als unfreiwilliger und von Schicksalsschlägen gebeutelter Single kann ich generell leider nicht für Witwenrente sein. Warum werden wir Alleinstehende in diesem Land von vorne bis hinten diskriminiert und müssen über unsere Steuerabgaben auch noch diejenigen mitfinanzieren, die Glück genug haben/hatten, in guten wie in schlechten Zeiten jemanden an ihrer Seite zu wissen? Die größte Armutsgruppe sind überdies Alleinerziehende. Bekommen trotz Erfüllung von eigentlich "ehelichen" Pflichten auch keine Witwenrente. Statt Witwenrente wird es somit vielmehr Zeit für ein bedingungsloses Grundeinkommen.

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