Soziales

Erhöhung des Freibetrages zur Anrechnung von Einkommen auf Hinterbliebenenrente

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag
2.537 Unterstützende 2.534 in Deutschland

Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

2.537 Unterstützende 2.534 in Deutschland

Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Pro

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In der heutigen Bundestagsdebatte klopfen sich die Volksvertreter gegenseitig auf die Schulter ob Ihrer großartigen Verdienste für die Rentenversicherten in Deutschland. Da treibt es mir die Zornesröte ins Gesicht. Ein Abgeordneter der CDU redet davon, dass die Renten "Lohn für Lebensleistung" seien. Der Lohn für Witwen und Witwer ist demnach nicht vorhanden. Viele Witwen haben in Ihrem Erwerbsleben zugunsten Familie und Kinder auf eigene Beiträge verzichtet und somit dem Lebenspartner den Rücken freigehalten. Dafür werden Sie im Falle der Hinterbliebenenrenten schändlich bestraft. Glückwunsch

Quelle:

3.0

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Trotz enormer Belastungen mit psychischen und physischen Reaktionen bemüht man sich um Tagesstruktur und geht arbeiten. Dies auch, weil die Rente, für die der Verstorbene jahrelang eingezahlt hat, zum Leben natürlich nicht reicht. Bei Verdienst über dem Freibetrag wird die Hinterbliebenenrente reduziert. Zusätzlich müssen Rücklagen gebildet werden, weil die Rente mit dem Einkommen steuerlich zusammengerechnet wird und eine Nachforderung des Finanzamtes erfolgt. Dies macht auf den Monat gerechnet einen weiteren Betrag im dreistelligen Bereich. Es ist in mehrfacher Hinsicht total ungerecht.

Quelle:

3.0

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Contra

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Als unfreiwilliger und von Schicksalsschlägen gebeutelter Single kann ich generell leider nicht für Witwenrente sein. Warum werden wir Alleinstehende in diesem Land von vorne bis hinten diskriminiert und müssen über unsere Steuerabgaben auch noch diejenigen mitfinanzieren, die Glück genug haben/hatten, in guten wie in schlechten Zeiten jemanden an ihrer Seite zu wissen? Die größte Armutsgruppe sind überdies Alleinerziehende. Bekommen trotz Erfüllung von eigentlich "ehelichen" Pflichten auch keine Witwenrente. Statt Witwenrente wird es somit vielmehr Zeit für ein bedingungsloses Grundeinkommen.

Quelle:

3.3

2 Gegenargumente
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