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Erklärung zur Zukunft der Jugendförderung im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte in Mecklenburg-Vo

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Ministerin Schwesig, Demokratischen Fraktionen im Landtag, Landesjugendhilfeausschuss, Landrat Kärger, Kreistag, Mitglieder des Jugendhilfeausschusses
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Für das Festschreiben der Jugendförderung (§§ 11 bis 14 SGB VIII) auf dem Finanzierungsniveau von 2012 und die Bereitstellung einer dynamisierten Kofinanzierung des Kommunalvertrags mit mindestens 9 € pro Kind und Jugendlichen

Durch den demografischen Wandel, die Kreisgebietsreform und die bisherige Finanzierung der Jugendförderung stehen die Angebote der Jugendarbeit, Jugend- und Schulsozialarbeit sowie des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte zur Jahreswende 2012/2013 vor großen Problemen. Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, als örtlicher Träger der Jugendhilfe, hat Ende Oktober 2012 ein Haushaltsdefizit von ca. 25 Mio. Euro . Die Städte und Gemeinden im Landkreis haben in der Regel die Grenzen ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit bei der Mitfinanzierung der Jugendförderung im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge erreicht.

Grundlage für die Finanzierung der Jugendförderung (§§ 11-14 SGB VIII) durch die Förderrichtlinie I des Landkreises sind die rückläufigen Mittel des Kommunalvertrages mit dem Land Mecklenburg-Vorpommern. So verringert sich die pro Kopf Finanzierung durch sinkende Anzahl der 10 bis 26 Jährigen im Landkreis (von 40.900 Kindern und Jugendlichen in 2012 auf 38.661 in 2013). Eine weitere Reduzierung der Mittel der Jugendförderung wird zu qualitativen Einschnitten, Einschränkung bis hin zu Schließungen von Angeboten im Landkreis führen.

Stattdessen ist es notwendig, mit einer Basisfinanzierung den derzeitigen Standard an Angeboten, Einrichtungen und Personal zu erhalten und die Jugendförderung entsprechend den Bedarfen der Kinder- und Jugendlichen kontinuierlich weiter zu entwickeln. Fachliches Instrument der sozialraumorientierten Weiterentwicklung der Jugendförderung ist die Jugendhilfeplanung des Landkreises. An dieser werden die Träger und die Kinder und Jugendlichen, hinsichtlich der Bestandsaufnahme, der Bedarfsfeststellung und Planung von Leistungsangeboten sowie der Entwicklung von Qualitätsstandards beteiligt.

Zum Stichtag 01.09.2012 sind in der Richtlinie I ganzjährige Projekte in 2013 eingereicht worden. Für kurzfristige Maßnahmen der Jugendförderung wurden zum Stichtag 01.11.2012 Anträge gestellt. Eine abschließende Prognose des Finanzbedarfes kann nicht gesichert vorausgesagt werden, da Maßnahmen der Jugendförderung laut Richtlinie I im gesamten Haushaltsjahr beantragt werden können. Es ist davon auszugehen, dass die von den Trägen beantragte Förderung die zur Verfügung stehenden Mittel übersteigt.

Für eine zukunftsfähige, an den Bedarfen von Kindern und Jugendlichen orientierte Jugendförderung im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte fordern die Unterzeichnenden die Akteure in Politik und Verwaltung auf, sich einzusetzen:

• für die Sicherung einer Basisfinanzierung der Jugendförderung im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, die a) mindestens dem Niveau der Jugendförderung von 2012, in Höhe von 577.100 € entspricht und b) damit mindestens 9 € pro Kopf als dynamisierter Kofinanzierungsanteil für den Kommunalvertrag 2013-2015 durch den Landkreises bereitstellt wird! • für eine deutliche Erhöhung der Landesmittel im Kommunalvertrag (derzeit 5,11 € pro Kind und Jugendlichen) zur Entlastung des kreislichen Anteils!

Selgitus

Wenn jetzt weiter gekürzt wird, werden wir in den nächsten Jahren die Rechnung dafür erhalten, denn dann werden die Ausgaben für die Jugendförderung ins unermessliche steigen. Entwicklungs- und Bildungsprozesse der Kinder und Jugendlichen müssen als Kapital der Zukunft erkannt werden. Es ist höchste Zeit zu handeln!!!

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Wenn die sogenannte "Jugendförderung" nicht bald abgeschafft wird, wird es bald kaum noch einen Deppen geben, der hier Kinder in die Welt setzt.

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