Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) - Befreiung von der EEG-Umlage bei der Nutzung von Wärmestrom (Nachtspeicherheizungen)

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

22 Unterschriften

Die Petition wurde abgeschlossen

22 Unterschriften

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Nutzungen von Wärmestrom (Nachtspeicherheizungen) von der EEG-Umlage befreit werden.

Begründung

Im Jahr 2018 beträgt die Umlage zur Deckung der Kosten der nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) vergüteten Stromeinspeisung 6,792 ct/kWh. Diese EEG-Umlage ist ein Bestandteil des Strompreises. Dieser Bestandteil des Strompreises trifft auch die Kunden, die mit Strom heizen und in ihren Wohnungen Nachtspeicherheizungen vorfinden. Diese Art der Wärmegewinnung wurde damals zum Ausgleich der Schwachlastzeiten der Atomkraftwerke vom Staat gefördert und angepriesen.Nun wird diese Heizform durch die EEG-Umlage in ungerechtfertigter Weise belastet, da andere Heizformen dieser EEG-Umlage gerade nicht unterliegen! Es besteht also eine abzuschaffende Ungleichbehandlung gegenüber anderen Heizverfahren. Diese Ungleichbehandlung muss abgeschafft werden, damit für tausende Haushalte in Deutschland das Wohnen insoweit kostenmäßig eine Entlastung bzw. Gleichbehandlung findet, da gerade Mieter älterer Wohnungen und sozial schwächere Menschen von diesen zusätzlichen Kosten betroffen sind und im Vergleich zu anderen Heizformen die Erneuerbaren Energien mit fördern müssen. Firmen können sich auf Antrag dieser EEG-Umlage entziehen. Bürger nicht.

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 12.08.2018
Petition endet: 20.09.2018
Region: Deutschland
Kategorie:

Neuigkeiten

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