Begründung
Das rückwirkende Inkrafttreten eines Gesetzes in diesem Zusammenhang kann nicht im Sinne der Verbraucher sein, sondern hilft hier nur einzelnen Firmen, ohne z.B. auf die Umstände und Bedürfnisse der Verbraucher einzugehen. Dies ist zudem ein ungewöhnlicher Vorgang und wirft zusätzliche Bedenken auf, ob das ein verhältnismäßiger Eingriff in geltende Rechte ist, da aktuell auch in Betracht gezogen werden muss, ob die Maßnahmen selbst verhältnismäßig waren, da ggf. auf "falschen" Studien/Fakten beruhend.
Sie beschränkt die grundgesetzlich garantierte Handlungsfreiheit, da sie einen Kontrahierungszwang beinhaltet. Zudem eine Leistung ohne Gegenleistung abfordert (zinsloser Kredit), welcher mit weitreichenden Risiken für den Verbraucher einhergeht (Preissteigerungs-, Insovenzrisiko).
Erworben wird ein Angebot eines Veranstalters für eine bestimmte Zeit an einem bestimmten Ort, gemäß geltender Rechte (und AGB´s, ...). Bei Vorverkäufen, wie es meist üblich ist in der Veranstaltungsbranche, geht man hier bewusst als Verbraucher die für jeden selbst kalkulierbaren o.g. Risiken für einen Zeitraum "x" ein. Andernfalls würde man sich auf die "Abendkasse" wenden oder andere spätere Zahlungsmöglichkeiten in Betracht ziehen (sofern angeboten).
Diese Zinslosen Darlehen und Risiken nun rückwirkend für über ein Jahr zu verlängern, ist nicht hinnehmbar. Ich sehe es nicht als die Aufgabe der Bürger notleidenden Wirtschaftsunternehmen einen zinslosen Kredit von über einem Jahr zu gewähren und hierbei die o.g. Risiken zu tragen.
Es ist ohnehin nicht klar/transparent, welches Problem die einzelnen Veranstalter überhaupt haben. Es entstehen meist dem Veranstalter, durch Vertragsklauseln. keine Kosten bei überhaupt nicht stattfindenden Veranstaltungen. Hier wäre darzulegen, dass der Veranstalter durch die ursprünglich geplante Veranstaltung bereits Kosten hat. Hinzu kommt, dass diese Kosten meist nur einmalig sind und bei einer Terminverschiebung nicht noch einmal zusätzlich aufgebracht werden müssen. Hier ist meiner Meinung nach nachzuweisen, dass der Veranstalter diese Kosten nicht durch einen erneuten Ticketverkauf (zu einem späteren Zeitpunkt) nicht wieder decken würde. Ein Problem entsteht eigentlich nur dann, wenn man Geld bereits ausgegeben musste/wollte/hat, bevor man es selbst eingenommen hatte. Also handelt es sich um Misswirtschaft oder auch schlicht unternehmerisches Risiko, welches man nun auf die Verbraucher abwälzt.
Unsere Verfassung garantiert (bisher?!) den Bürgern, dass sie sich auf die geltende Rechtslage verlassen können.