50 signatures
La pétition n'est pas acceptée.
Il s'agit d'une pétition en ligne des Deutschen Bundestags.
La pétition est adressée à : Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Elterngeld für nicht verheiratete homosexuelle PaareDer Deutsche Bundestag möge beschließen, das nicht verheiratete homosexuelle Paare beide Elterngeld beziehen können und Elternzeit machen können.
Raison
Die Begründung ist, das in dem Gesetz für Elterngeld ganz oben steht, das es für jeden Arbeitnehmer und Arbeitnehmerin gilt. Und homosexuelle gehen auch arbeiten. Desweiteren steckt schon in dem Wort Elterngeld ein ganz wichtiges Detail und das ist das Wort Eltern. Und Eltern sein bedeutet sich um das Kind kümmern, fördern, ernähren, lieben und im großen und ganzem groß ziehen. Und das machen auch homosexuelle Paare die zusammen leben.Dazu muss man nicht verheiratet sein. Zusätzlich käme das auch dem Kind zu gute, wenn beide homosexuellen Elternteile Zeit für das Kind haben. Und auch finanziell wäre es ein großes Plus. So müsste ein Elternteil keinen unbezahlten Urlaub nehmen und nicht die Krankenkasse für die Zeit aus eigener Tasche bezahlen. Das wären in 2 Monaten schon paar 1000€. Und außerdem steht im Grundgesetz das jeder vor Gesetz gleich ist. Elterngeld wurde per Gesetz entschieden und es ist nicht für jeden gleich.
Lien vers la pétition
Fiche détachable avec code QR
télécharger (PDF)détails de la pétition
Pétition lancée:
15/03/2016
Fin de la pétition:
03/08/2016
Région:
Allemagne
Catégorie:
Actualités
-
Pet 3-18-17-851-030740
Erziehungsgeld/Elterngeld
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 30.03.2017 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Die Petentin möchte erreichen, dass auch homosexuelle Paare, die nicht verpartnert
sind, Elterngeld beziehen und Elternzeit nehmen können.
Sie führt aus, dass auch diejenigen, die in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft
leben, berufstätig seien. Auch homosexuelle Paare, die zusammen leben, würden
sich gemeinsam um ein Kind kümmern. Es käme auch dem Kind zugute, wenn beide
Partnerinnen oder Partner Zeit für das Kind haben. Wenn sie Elterngeld... plus loin
Débat
Pas encore un argument CONTRA.