Regione: Germania

Erziehungsgeld/Elterngeld - Anspruch auf Elterngeld/Elternzeit für nicht verpartnerte gleichgeschlechtliche Paare

Firmatorio non aperto al pubblico
La petizione va a
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
50 Supporto 50 in Germania

La petizione è stata respinta

50 Supporto 50 in Germania

La petizione è stata respinta

  1. Iniziato 2016
  2. Raccolta voti terminata
  3. Presentata
  4. Dialogo
  5. Concluso

Questa è una petizione online des Deutschen Bundestags.

Elterngeld für nicht verheiratete homosexuelle PaareDer Deutsche Bundestag möge beschließen, das nicht verheiratete homosexuelle Paare beide Elterngeld beziehen können und Elternzeit machen können.

Motivazioni:

Die Begründung ist, das in dem Gesetz für Elterngeld ganz oben steht, das es für jeden Arbeitnehmer und Arbeitnehmerin gilt. Und homosexuelle gehen auch arbeiten. Desweiteren steckt schon in dem Wort Elterngeld ein ganz wichtiges Detail und das ist das Wort Eltern. Und Eltern sein bedeutet sich um das Kind kümmern, fördern, ernähren, lieben und im großen und ganzem groß ziehen. Und das machen auch homosexuelle Paare die zusammen leben.Dazu muss man nicht verheiratet sein. Zusätzlich käme das auch dem Kind zu gute, wenn beide homosexuellen Elternteile Zeit für das Kind haben. Und auch finanziell wäre es ein großes Plus. So müsste ein Elternteil keinen unbezahlten Urlaub nehmen und nicht die Krankenkasse für die Zeit aus eigener Tasche bezahlen. Das wären in 2 Monaten schon paar 1000€. Und außerdem steht im Grundgesetz das jeder vor Gesetz gleich ist. Elterngeld wurde per Gesetz entschieden und es ist nicht für jeden gleich.

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Novità

  • Pet 3-18-17-851-030740

    Erziehungsgeld/Elterngeld


    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 30.03.2017 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Die Petentin möchte erreichen, dass auch homosexuelle Paare, die nicht verpartnert
    sind, Elterngeld beziehen und Elternzeit nehmen können.
    Sie führt aus, dass auch diejenigen, die in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft
    leben, berufstätig seien. Auch homosexuelle Paare, die zusammen leben, würden
    sich gemeinsam um ein Kind kümmern. Es käme auch dem Kind zugute, wenn beide
    Partnerinnen oder Partner Zeit für das Kind haben. Wenn sie Elterngeld... avanti

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