119 Underskrifter
Petitionen er afsluttet
Dette er en online petition des Deutschen Bundestags ,
Andragendet er stilet til: Deutschen Bundestag
Der Deutsche Bundestag möge beschließen ... dass Entwicklungshelfer, die für die Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (ehemals Deutscher Entwicklungsdienst, DED) oder eine andere Organisation der Entwicklungszusammenarbeit in einem Entwicklungsland tätig waren und dort Unterhaltsgeld bezogen haben bei ihrer Rückkunft nach Deutschland Ansprüche auf Elterngeld haben, die über den Minimalsatz von 300 Euro hinausgehen.
Begrundelse
Als Entwicklungshelfer wurde ein Dienst an der Gesellschaft geleistet. Diese Leistung sollte auch im Falle der Elternschaft des/der Entwicklungshelfers/Entwicklungshelferin anerkannt werden. Die Bemessungsgrundlage für das Elterngeld ist das in Deutschland versteuerte Einkommen vor der Geburt des Kindes. Sollte kein Einkommen versteuert worden sein gilt automatisch der Mindestsatz von 300 Euro. Die Gesetzeslage gibt eindeutige ökonomische Anreize für ehemalige Entwicklungshelfer, auf die Betreuung des eigenen Kindes in den ersten 12 Monaten zu verzichten. Mit 300 Euro kann eine Familie nicht ernährt werden.
Link til petitionen
Afrivningsseddel med QR-kode
download (PDF)Oplysninger om petitionen
Andragende startede:
25.04.2012
Andragendet slutter:
20.06.2012
Region:
Tyskland
Kategori:
Nyheder
-
Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
den 29-08-2017Pet 3-17-17-851-035524Erziehungsgeld/Elterngeld
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 10.04.2014 abschließend beraten und
beschlossen:
Die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend – als Material zu überweisen.
Begründung
Der Petent möchte erreichen, dass Entwicklungshelfer, die vor der Geburt ihres
Kindes für die Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit oder eine andere
Organisation der Entwicklungszusammenarbeit in einem Entwicklungsland tätig
waren, bei ihrer Rückkehr nach Deutschland Ansprüche auf Elterngeld haben, die
über den Elterngeldmindestbetrag in Höhe von monatlich 300 Euro hinausgehen.
Er führt aus, dass die Tätigkeit als Entwicklungshelferin oder Entwicklungshelfer
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