32 signatures
La pétition n'est pas acceptée.
Il s'agit d'une pétition en ligne des Deutschen Bundestags.
La pétition est adressée à : Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Beiträge die brutto in eine betriebliche Altersvorsorge eingezahlt werden (und somit bei der Auszahlung der Betriebsrente versteuert werden) auch bei der Berechnung vom Elterngeld berücksichtigt werden.
Raison
Personen, die von Ihrem Lohn jetzt schon Beiträge (brutto) in eine betriebliche Altersvorsorge einzahlen werden gegenüber Personen die keine betriebliche Altersvorsorge treffen, benachteiligt.Das Elterngeld wird momentan vom Brutto-Einkommen berechnet, d.h. wer in eine betriebliche Altersvorsorge einzahlt, bekommt weniger Elterngeld als jemand der nicht in eine betriebliche Altersvorsorge einzahlt.Der Altersvorsorgebeitrag wird beim "Sparer" in der Brutto-Lohnberechnung abgezogen!
Lien vers la pétition
Fiche détachable avec code QR
télécharger (PDF)détails de la pétition
Pétition lancée:
05/09/2016
Fin de la pétition:
18/10/2016
Région:
Allemagne
Catégorie:
Actualités
-
Pet 3-18-17-851-036127
Erziehungsgeld/Elterngeld
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 05.09.2017 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Der Petent möchte erreichen, dass auch Beiträge zu einer betrieblichen
Altersvorsorge bei der Berechnung des Elterngeldes zu berücksichtigen sind, obwohl
der Altersvorsorgebetrag vom Bruttoeinkommen abgeführt wird.
Er trägt vor, dass diejenigen, die von ihrem Bruttoeinkommen Beiträge in eine
betriebliche Altersvorsorge einzahlen, gegenüber Personen, die keine betriebliche
Altersvorsorge treffen, benachteiligt werden. Hier sei eine... plus loin
Débat
Pas encore un argument CONTRA.