32 Unterschriften
Der Petition wurde nicht entsprochen
Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.
Petition richtet sich an: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Beiträge die brutto in eine betriebliche Altersvorsorge eingezahlt werden (und somit bei der Auszahlung der Betriebsrente versteuert werden) auch bei der Berechnung vom Elterngeld berücksichtigt werden.
Begründung
Personen, die von Ihrem Lohn jetzt schon Beiträge (brutto) in eine betriebliche Altersvorsorge einzahlen werden gegenüber Personen die keine betriebliche Altersvorsorge treffen, benachteiligt.Das Elterngeld wird momentan vom Brutto-Einkommen berechnet, d.h. wer in eine betriebliche Altersvorsorge einzahlt, bekommt weniger Elterngeld als jemand der nicht in eine betriebliche Altersvorsorge einzahlt.Der Altersvorsorgebeitrag wird beim "Sparer" in der Brutto-Lohnberechnung abgezogen!
Link zur Petition
Abrisszettel mit QR Code
herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
05.09.2016
Petition endet:
18.10.2016
Region:
Deutschland
Kategorie:
Neuigkeiten
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Pet 3-18-17-851-036127
Erziehungsgeld/Elterngeld
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 05.09.2017 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Der Petent möchte erreichen, dass auch Beiträge zu einer betrieblichen
Altersvorsorge bei der Berechnung des Elterngeldes zu berücksichtigen sind, obwohl
der Altersvorsorgebetrag vom Bruttoeinkommen abgeführt wird.
Er trägt vor, dass diejenigen, die von ihrem Bruttoeinkommen Beiträge in eine
betriebliche Altersvorsorge einzahlen, gegenüber Personen, die keine betriebliche
Altersvorsorge treffen, benachteiligt werden. Hier sei eine... weiter
Debatte
Noch kein CONTRA Argument.