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Šī ir tiešsaistes petīcija des Deutschen Bundestags ,
Lūgumraksts adresēts: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Berücksichtigung von laufenden Betriebskosten bei der Bemessung des Anspruchs auf Elterngeld für Selbstständige. Beispielsweise durch eine Bezuschussung für die fortlaufenden Betriebskosten oder eine Verlängerung der Elternzeit für Selbstständige mit dem Recht nebenher einen Mindestumsatz zu generieren um die laufenden Betriebskosten zu decken.
Pamatojums
Derzeit wird bei der Berechnung der Höhe des monatlichen Elterngeldes für Selbstständige der durchschnittliche monatliche Vorjahresgewinn zugrunde gelegt. Während der Betreuungszeit fallen für Selbstständige jedoch fortlaufende Betriebskosten wie z.B. Büroversicherung, Miete für die Gewerberäume oder die Grundgebühr für Internet / Telefon an, obwohl die selbstständige Tätigkeit ruht. So reduziert sich das tatsächlich zur Verfügung stehende monatliche Elterngeld meist auf einen Betrag von dem man nicht Leben kann. Eine Beispielrechnung:Gewinn im Vorjahr: 30.000€ (2.500€ / Monat)monatl. Elterngeld: ca. 65% x 2.500 = 1.625€ / Monatabzgl. monatl. Betriebskosten: 1.000€ / Monatzu Verfügung stehendes Eltermgeld: 625€ / MonatVon den übrig bleibenden 625€ / Monat zahlen Selbstständige in der Regel ihre private Vorsorge wie Kranken- und Rentenversicherung zu 100% selbst. Somit wird die Elternzeit in finanzieller Hinsicht für Selbstständigen zu einer verlustreichen Angelegenheit. Die Benachteiligung gegenüber Antragstellern im Angestelltenverhältnis könnte deutlicher nicht sein.
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Sākās petīcija:
22.06.2016
Petīcija beidzas:
01.08.2016
Reģions:
Vācija
Kategorija:
Jaunumi
-
Pet 3-18-17-851-033426
Erziehungsgeld/Elterngeld
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 30.03.2017 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Der Petent möchte erreichen, dass bei der Berechnung des Elterngeldes für
Selbständige berücksichtigt wird, dass im Bezugszeitraum auch weiterhin die
laufenden Betriebsausgaben anfallen.
Er führt aus, dass dies zu einer Verringerung des tatsächlich zur Verfügung
stehenden Elterngeldes führe. Zudem müssten Selbständige weiterhin ihre private
Vorsorge sowie die Kranken- und Rentenversicherung vom Elterngeld finanzieren.
Eine... vairāk
Debates
Pagaidām nav PRET argumentu.