62 signatures
La pétition n'est pas acceptée.
Il s'agit d'une pétition en ligne des Deutschen Bundestags.
La pétition est adressée à : Deutschen Bundestag
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass bei der Berechnung des Elterngeldes auch Krankengeld (Lohnersatzleistung) als Erwerbseinkommen in den letzten 12 Monaten vor der Geburt anerkannt wird.
Raison
Das Elterngeld dient der Kompensation des weggefallenen Einkommens und der sozialen Absicherung. Da Krankengeld nicht als Erwerbseinkommen gilt, werden Personen, die in den letzten 12 Monaten vor der Geburt länger als 6 Wochen krank waren, finanziell eklatant benachteiligt - auch wenn sie jahrelang vor ihrer Krankheit in das deutsche Sozialsystem eingezahlt haben. Im Vergleich zum Elterngeld (67% eines durchschnittlichen Nettogehaltes der letzten 12 Monate vor der Geburt) werden bei der Berechnung von Arbeitslosengeld 1, sollten in den vorangegangen 12 Monaten nicht mindestens 150 Tage sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu Stande gekommen sein, die letzten 24 Monate zu dessen Berechnung zu Grunde gelegt.
Lien vers la pétition
Fiche détachable avec code QR
télécharger (PDF)détails de la pétition
Pétition lancée:
10/08/2014
Fin de la pétition:
16/09/2014
Région:
Allemagne
Catégorie:
Actualités
-
Pet 3-18-17-851-011706
Erziehungsgeld/Elterngeld
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 02.06.2016 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Die Petentin fordert, das im Einkommensbemessungszeitraum vor der Geburt des
Kindes erhaltene Krankengeld bei der Berechnung der Elterngeldhöhe als
Erwerbseinkommen zu berücksichtigen.
Sie trägt vor, das Elterngeld sei ein Ausgleich für weggefallenes Einkommen. Es diene
der sozialen Absicherung von Familien. Da Krankengeld nicht als Erwerbseinkommen
anerkannt... plus loin
Débat
Pas encore un argument CONTRA.