Erziehungsgeld/Elterngeld - Berücksichtigung von Krankengeld als Erwerbseinkommen bei der Berechnung des Elterngeldes

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
62 Unterstützende 62 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

62 Unterstützende 62 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass bei der Berechnung des Elterngeldes auch Krankengeld (Lohnersatzleistung) als Erwerbseinkommen in den letzten 12 Monaten vor der Geburt anerkannt wird.

Begründung

Das Elterngeld dient der Kompensation des weggefallenen Einkommens und der sozialen Absicherung. Da Krankengeld nicht als Erwerbseinkommen gilt, werden Personen, die in den letzten 12 Monaten vor der Geburt länger als 6 Wochen krank waren, finanziell eklatant benachteiligt - auch wenn sie jahrelang vor ihrer Krankheit in das deutsche Sozialsystem eingezahlt haben. Im Vergleich zum Elterngeld (67% eines durchschnittlichen Nettogehaltes der letzten 12 Monate vor der Geburt) werden bei der Berechnung von Arbeitslosengeld 1, sollten in den vorangegangen 12 Monaten nicht mindestens 150 Tage sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu Stande gekommen sein, die letzten 24 Monate zu dessen Berechnung zu Grunde gelegt.

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Neuigkeiten

  • Pet 3-18-17-851-011706



    Erziehungsgeld/Elterngeld



    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 02.06.2016 abschließend beraten und

    beschlossen:



    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden

    konnte.

    Begründung



    Die Petentin fordert, das im Einkommensbemessungszeitraum vor der Geburt des

    Kindes erhaltene Krankengeld bei der Berechnung der Elterngeldhöhe als

    Erwerbseinkommen zu berücksichtigen.

    Sie trägt vor, das Elterngeld sei ein Ausgleich für weggefallenes Einkommen. Es diene

    der sozialen Absicherung von Familien. Da Krankengeld nicht als Erwerbseinkommen

    anerkannt... weiter

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