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Dette er en online petition des Deutschen Bundestags ,
Andragendet er stilet til: Deutschen Bundestag
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass §2b Absatz 1 BEEG dahingehend geändert wird, dass eine Verschiebung des für die Ermittlung des Elterngeldanspruches maßgeblichen Einkommensbemessungszeitraumes nicht nur bei Elterngeldbezug, sondern generell bei Elternzeit möglich ist.
Begrundelse
Aktuell ist eine Verschiebung nur bei Elterngeldbezug für ein älteres Geschwisterkind möglich. Dadurch werden Eltern, die in Elternzeit für ein älteres Geschwisterkind waren und dabei keinen Elterngeldbezug hatten, beim Elterngeld für ein nachfolgendes Kind benachteiligt. Da es immer noch einen Mangel an öffentlichen Betreuungsplätzen gibt, wäre es nur billig, Eltern, die diese fehlenden Betreuungsplätze unter Inkaufnahme finanzieller Nachteile ausgleichen, auch beim Bezug des Elterngeldes für nachfolgende Kinder nicht schlechter zu stellen, als Eltern, die durch den Bezug von Elterngeld bereits staatlich unterstützt wurden. Dies widerspricht auch dem allgemeinen Gleichheitssatz im deutschen Verfassungsrecht, demzufolge "wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich" zu behandeln ist. Dies schließt ungleiche Belastungen wie auch ungleiche Begünstigungen ein (Art. 3 Abs. 1 GG).
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download (PDF)Oplysninger om petitionen
Andragende startede:
28.07.2014
Andragendet slutter:
08.09.2014
Region:
Tyskland
Kategori:
Nyheder
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Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
den 26-02-2016Pet 3-18-17-851-011793
Erziehungsgeld/Elterngeld
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 18.02.2016 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte. Begründung
Der Petent fordert, § 2b Abs. 1 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes
dahingehend zu ändern, dass für die Berechnung des Elterngelds nicht nur Zeiten des
Elterngeldbezuges, sondern auch Elternzeiten ohne Elterngeldbezug unberücksichtigt
bleiben.
Er trägt im Wesentlichen vor, dass die Regelung des § 2b Abs. 1 Bundeselterngeld-
und Elternzeitgesetzes (BEEG) Eltern benachteilige, die für das ältere
Geschwisterkind zwar Elternzeit genommen, jedoch kein... mere
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