Região: Alemanha

Erziehungsgeld/Elterngeld - Verschiebung des maßgeblichen Einkommensbemessungszeitraumes für Elterngeldanspruch

Requerente não público
A petição é dirigida a
Deutschen Bundestag
50 Apoiador 50 em Alemanha

A petição não foi aceite.

50 Apoiador 50 em Alemanha

A petição não foi aceite.

  1. Iniciado 2014
  2. Colecta finalizada
  3. Submetido
  4. Diálogo
  5. Acabado

Esta é uma petição online des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass §2b Absatz 1 BEEG dahingehend geändert wird, dass eine Verschiebung des für die Ermittlung des Elterngeldanspruches maßgeblichen Einkommensbemessungszeitraumes nicht nur bei Elterngeldbezug, sondern generell bei Elternzeit möglich ist.

Razões

Aktuell ist eine Verschiebung nur bei Elterngeldbezug für ein älteres Geschwisterkind möglich. Dadurch werden Eltern, die in Elternzeit für ein älteres Geschwisterkind waren und dabei keinen Elterngeldbezug hatten, beim Elterngeld für ein nachfolgendes Kind benachteiligt. Da es immer noch einen Mangel an öffentlichen Betreuungsplätzen gibt, wäre es nur billig, Eltern, die diese fehlenden Betreuungsplätze unter Inkaufnahme finanzieller Nachteile ausgleichen, auch beim Bezug des Elterngeldes für nachfolgende Kinder nicht schlechter zu stellen, als Eltern, die durch den Bezug von Elterngeld bereits staatlich unterstützt wurden. Dies widerspricht auch dem allgemeinen Gleichheitssatz im deutschen Verfassungsrecht, demzufolge "wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich" zu behandeln ist. Dies schließt ungleiche Belastungen wie auch ungleiche Begünstigungen ein (Art. 3 Abs. 1 GG).

Link para a petição

Imagem com código QR

Deslizamento destacável com código QR

fazer o download (PDF)

Novidades

  • Pet 3-18-17-851-011793

    Erziehungsgeld/Elterngeld
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 18.02.2016 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte. Begründung

    Der Petent fordert, § 2b Abs. 1 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes
    dahingehend zu ändern, dass für die Berechnung des Elterngelds nicht nur Zeiten des
    Elterngeldbezuges, sondern auch Elternzeiten ohne Elterngeldbezug unberücksichtigt
    bleiben.
    Er trägt im Wesentlichen vor, dass die Regelung des § 2b Abs. 1 Bundeselterngeld-
    und Elternzeitgesetzes (BEEG) Eltern benachteilige, die für das ältere
    Geschwisterkind zwar Elternzeit genommen, jedoch kein... avançar

Ainda não há nenhum argumento a favor (PRO).

Ainda não há nenhum argumento CONTRA.

Ajude a fortalecer a participação cívica. Queremos que as suas preocupações sejam ouvidas, permanecendo independentes.

Apoiar agora