592 Signatures
Petition addressed to: Bayerische Landtag
Wir fordern die Übernahme des Beförderungsaufwands zur gewählten Schule für alle Schülerinnen und Schüler.
Hierbei wird aktuell nicht die Entfernung, Schulwahl oder Praktikabilität berücksichtigt, sondern vorgeblich der monetär geringste Beförderungsaufwand. Das führt zu absurden Ablehnungen von Kostenübernahmen, da der Preis eines Monatstickets im öffentlichen Nahverkehr als Grundlage herangezogen wird. Die jeweiligen Tarifzonen von Verkehrsverbunden spiegeln hierbei aber häufig eben nicht den kürzesten Weg wieder:
Beispiel: Es wird aktuell z.B. in Augsburg einem Schüler die Beförderung zu einer ca. 8 km weit entfernten Schule A gezahlt (50 min Busfahrt, 1-Std Taktung, 2-malier Umstieg ) - aber eben nicht zu einer ca. 4 km weit entfernten Schule B (20 min Busfahrt, 20 min-Taktung, 1-maliger Umstieg) weil die weiter entferntere Schule A in einer günstigeren Tarifzone liegt!
Dabei wird das Kindeswohl völlig vernachlässigt. Aspekten wie die Fahrtdauer, Taktung und Praktikabilität werden hier in keiner Weise Rechnung getragen. Für Familien, die ihrem Kind diesen Schulweg nicht zumuten, entsteht über die gesamte Schulzeit ein enormer finanzieller Nachteil – und zwar pro Kind! Unseres Erachtens ist dieser Nachteil so gravierend, dass die „freie“ Schulwahl (Art. 44 BayEUG) in Frage gestellt ist!
Absurderweise schließt das Schülerbeförderungsgesetz §2 Abs. 1 Satz 3 ein Jahresticket als Grundlage für die Bewilligung explizit aus – de facto wird aber nach der Überprüfung des Sachverhalts ein solches Jahresticket bei Gewährung der Kostenübernahme gekauft.
Beispiel: Der Schüler bekäme ein 365-Tage-Ticket, wenn er sich für die weiter entfernte Schule A entscheidet. Dieses Ticket gilt für beliebig viele Fahrten im kompletten AVV-Verbundgebiet (Zonen 10-98) – damit hätte er auch Schule B besuchen können.
Diese Ungleichheit bei der Übernahme der Beförderungskosten für Schülerinnen und Schüler ist unfair, was durch unverhältnismäßige Sachentscheidungen zustande kommt! Das entsprechende Gesetz erfordert einen hohen Verwaltungsaufwand und ist nicht mehr zeitgemäß.
Daher fordern wir den Abbau von Bürokratie durch Verzicht auf kostspielige Einzelfallprüfung, stattdessen eine pauschale Übernahme der Beförderungskosten. Der §2 Abs. 1 Satz 3 der Schülerbeförderungsgesetzes muss neu beraten werden und eine schülerorientierte Lösung gefunden werden.
Reason
Gerechtigkeit / Gleichstellung:
Für Eltern, die ihren Kinder aktuell unabhängig von der staatlichen Übernahme der Beförderungskosten eine freie Schulwahl ermöglichen, entsteht über die gesamte Schulzeit ein enormer finanzieller Nachteil (mehr als 2000,- Euro) – und zwar pro Kind! Dieser Nachteil ist so gravierend, dass die „freie“ Schulwahl (Art. 44 BayEUG) in Frage gestellt ist!
Bürokratieabbau: Aktuell muss bei jedem Einzelfall geprüft werden, ob die Kosten übernommen werden oder nicht. Jede Familie bekommt sogar schriftlich Bescheid! Diesen Prozess könnte man sich einfach sparen und pauschal das 365-Ticket für alle Schüler finanzieren.
Kindeswohl: Den Schülerinnen und Schülern sollte eine zumutbare, praktikable Verbindung (Umstiege, Fahrtzeit, Taktung) zur Schule mit den öffentlichen Verkehrsmitteln möglich sein.
Umwelt: Kinder sollen selbständig zur Schule kommen. Wenn Schulwegkosten nicht gezahlt werden, befördert das den elterlichen Fahrdienst „Elterntaxi“, der unnötig Stadtverkehr und Umwelt belastet.
Erziehung & Gesellschaft: Mit dem 365-Euro-Ticket oder dem Deutschlandticket soll die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel attraktiver werden. Gerade heranwachsende junge Menschen erlangen dadurch mehr Freiheit und Selbständigkeit. Ein im öffentlichen Nahverkehr „aufgewachsenes Kind“ lernt dessen Vorzüge kennen und nutzt sicher auch als Erwachsener den ÖPNV.
Petition details
Petition started:
07/02/2026
Collection ends:
01/01/2027
Region:
Bavaria
Topic:
Education
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Kind kommt in die 5. Klasse, Kosten werden nicht übernommen, da die Fußweg-Entfernung bei 2,8 km liegt. 40 Minuten Fußweg für 10 jähriges Mädchen seien zumutbar.
Man sollte bei den Schulkindern nicht unterscheiden, so wie es bei Elterngeld nicht unterschieden wird.