Soziales

Fair zugestellt statt ausgeliefert!

Petition richtet sich an
Die deutsche Bundesregierung
17.746 Unterstützende 17.714 in Deutschland

Sammlung beendet

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  1. Gestartet November 2023
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Die Arbeitsbedingungen in der Kurier-, Express-, Paketbranche (KEP-Branche) sind oft miserabel, prekäre Beschäftigungsverhältnisse und Ausbeutung haben ein inakzeptables Maß erreicht. Jetzt in der Vorweihnachtszeit steigen die Sendungsmengen und die Probleme verschärfen sich.

Die Beschäftigten stellen bis zu 300 Pakete pro Tag zu. Sie tragen schwere Pakete (bis zu 70 kg) alleine und ohne Kennzeichnung, selten mit Sackkarre oder anderen Hilfsmitteln. Die Beschäftigten arbeiten häufig ohne die vorgeschriebene Arbeitskleidung oder Arbeitsschuhe. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf das Muskel-Skelett-System und macht krank (vgl. Institut für Betriebliche Gesundheitsförderung BGF GmbH, 2021).

Um möglichst wenig für die geleistete Arbeit zu bezahlen, nutzen Subunternehmer eine Vielzahl von legalen und illegalen Möglichkeiten, um die geltenden Arbeitsschutzgesetze zu umgehen. Beratungsstellen für Beschäftigte in der Branche berichten von Problemen bei der Entlohnung, ungerechtfertigten Kündigungen, fehlender Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Verstößen gegen Arbeitsverträge. Die Beschäftigten werden strukturell daran gehindert, ihr Grundrecht auf gewerkschaftliche Organisierung wahrzunehmen. Das muss sich ändern!

Wir fordern von der Bundesregierung ein Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmer*innenrechten in der Paketbranche:

1.   Verbot von Subunternehmen: Das Verbot des Einsatzes von Fremdpersonal für Transport und Zustellung bei Paketdienstleistern, einschließlich des Verbots von Subunternehmen und Werkverträgen.

2.   20-kg-Grenze: 20-kg-Grenze: Die Festlegung einer Gewichtsgrenze von 20 kg für Paketsendungen im Ein-Personen-Handling sowie die Einführung einer Kennzeichnungspflicht für schwere Pakete.

3.   Stärkere Kontrollen: Die Stärkung der Zollkontrollen, um die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und Arbeitnehmer*innenrechte besser zu gewährleisten.

Wir appellieren an die Bundesregierung, sich für die Umsetzung dieses Gesetzes einzusetzen und die Situation in der KEP-Branche zu verbessern.

Begründung

Ein Gesetz zur Sicherung der Arbeitnehmer*innenrechten in der Paketbranche ist dringend notwendig, um den Missständen in der Branche entgegenzuwirken und die Arbeitsbedingungen zu verbessern.

Verbot von Subunternehmen in der Paketbranche:

Die Mehrheit der Zusteller*innen ist mittlerweile bei einem Subunternehmen beschäftigt. Bei Subunternehmen in der Paketbranche werden häufig Verstöße gegen Arbeitsschutzgesetze festgestellt. Zudem gibt es faktisch keine Tarifbindung und keine gesetzliche Mitbestimmung bei den Subunternehmen.

Die Branche ist fragmentiert und es gibt kaum die Möglichkeit für die Beschäftigten, sich gewerkschaftlich zu organisieren, um Tarifverträge durchzusetzen. 79,6 % der Unternehmen beschäftigen zwischen einem und neun Arbeitnehmer*innen (vgl. Statistisches Bundesamt, 2021). Aufgrund der Beschäftigtenzahl ist die Gründung von Betriebsräten in der überwiegenden Mehrheit der Unternehmen praktisch unmöglich. Zudem greift der Kündigungsschutz erst in Betrieben ab zehn Beschäftigten, so dass die Beschäftigten keinen Schutz vor willkürlichen Entlassungen haben.

Bei den vielen Tausenden kleinen Subunternehmen sind die Arbeitsbedingungen von außen kaum zu kontrollieren. Die Arbeitnehmer*innen selbst sind aufgrund ihrer Abhängigkeit von ihren Arbeitgebern häufig nicht in der Lage, auf die Missstände aufmerksam zu machen. Es fehlen Betriebsräte, die arbeitsrechtliche Verstöße anprangern und abstellen könnten.

Die Lösung: Subunternehmen in der Branche zu verbieten und die großen Paketdienstleister direkt in Verantwortung für die Arbeitsbedingungen zu nehmen!

Gewichtsgrenze von 20 kg sowie die Kennzeichnungspflicht für schwere Pakete

Das derzeitige Höchstgewicht von Paketen, die über den Paketdienst zugestellt werden, beträgt nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Paketdienstleister 31,5 kg. Die Folge dieses extrem hohen zulässigen Gesamtgewichts sind extreme körperliche Belastungen der Arbeitnehmer*innen.

Die Arbeit in dieser Branche macht krank. Die KEP-Branche ist die Branche mit den drittmeisten Arbeitsunfähigkeitstagen je 100 Versicherungsjahre (vgl. Grobe, T. & Braun, A., 2022). Die erhöhten Krankheitsausfälle sind vor allem auf Muskel-Skelett-Erkrankungen zurückzuführen (vgl. Institut für Betriebliche Gesundheitsförderung BGF GmbH, 2021).

Einem Paket sieht man nicht an, ob es mit Hundefutter oder Baumwollwatte gefüllt ist, ob es 2 oder 20 kg wiegt. Für die Zusteller*innen hat dies jedoch eine erhebliche Bedeutung. Sie müssen ein Paket anders heben und tragen, wenn es schwer ist. Deshalb ist die Kennzeichnungspflicht für schwerere Pakete so wichtig.

Stärkere Kontrollen

Die geforderten gesetzlichen Änderungen können ihre Wirkung nur entfalten, wenn sie wirksam kontrolliert werden. Schon jetzt zeigen verdachtsunabhängige Kontrollen der „Finanzkontrolle Schwarzarbeit“, dass Verstöße gegen Mindestlohn- und Sozialversicherungspflichten in der Branche weit verbreitet sind. Tägliche Erfahrungen aus der Beratungspraxis bestätigen dies.

Quellen:

Grobe, T. & Braun, A. (2022): BARMER Gesundheitsreport 2022. Berlin: Barmer, S. 136 ff

Institut für Betriebliche Gesundheitsförderung BGF GmbH (2021): Branchenbericht Transport und Logistik 2021 Auswertung von Arbeitsunfähigkeitsdaten der AOK-versicherten Beschäftigten.

Statistisches Bundesamt (2021): Sonderauswertung ausgewählter Wirtschaftszweige nach Unternehmensgrößenklassen.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, ver.di aus Berlin
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Neuigkeiten

Es ist ein Gebot der Menschlichkeit, dass Arbeitssicherheitsvorschriften auch in der Kurier-, Paket- und Expressdienst-Branche angewandt und kontrolliert werden. Die Dienstleistungen nehme ich gerne in Anspruch, aber es sollte nicht auf Kosten der Gesundheit der Arbeitnehmer gehen.

Noch kein CONTRA Argument.

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