Alueella: Saksa

Familien-, Frauen-, Jugend- und Seniorenfragen - Änderung des § 3 Abs. 2 Bundesfreiwilligendienstgesetz zur Ableistung eines Freiwilligendienstes

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Deutschen Bundestag
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  1. Aloitti 2014
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Valintaikkuna
  5. Valmis

Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, die viel zu langen Wartezeiten von 5 Jahren für Menschen beim Bundesfreiwilligendienst insbesondere ab 50plus aufzuheben.…..laut Bundesfreiwilligendienstgesetz (§ 3 Abs. 2)“können Erwachsene über 27 Jahren nur alle fünf Jahre wieder einen Bundesfreiwilligendienst absolvieren.

Perustelut

Die jetzigen Wartezeiten von fünf Jahren für Menschen generell beim Bundesfreiwilligendienst sind viel zu lang. Nach dem ersten Freiwilligenjahr im April 2012 wurde eine äußerst positive Bilanz mit über 80.000 Freiwilligen insgesamt in ganz Deutschland als historischer Rekord verkündet. Diese Zahl zeigt doch sehr deutlich den unheimlich hohen Stellenwert des Bundesfreiwilligendienstes. Ein Jahr für unter 50jährige und keine Wartezeit ab 50plus sind effektiver. Man sollte doch ernsthaft über kürzere bzw. keine Wartezeiten nachdenken.

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Uutiset

  • Pet 3-18-17-2167-012902Bundesfreiwilligendienst

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 23.06.2016 abschließend beraten und

    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden

    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird eine Änderung des § 3 Abs. 2 Bundesfreiwilligendienstgesetz

    gefordert mit dem Ziel, dass Personen, die älter als 27 Jahre sind, einen weiteren

    Freiwilligendienst bereits vor Ablauf von fünf Jahren ableisten dürfen.

    Die Petentin führt aus, dass sich nach dem ersten Freiwilligenjahr im April 2012 eine

    äußerst positive Bilanz ergeben und der hohe Stellenwert des

    Bundesfreiwilligendienstes gezeigt habe. Neben der jüngeren Generation... enemmän

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