119 Podpisy
Petycja została zakończona
To jest petycja internetowa des Deutschen Bundestags .
Petycja skierowana jest do: Deutschen Bundestag
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die staatlichen Leistungen bei Kinderbetreuung und Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger verglichen und angepasst werden.
Uzasadnienie
Derzeit besteht m.E. ein Ungleichgewicht bei der Gewährung von staatlicher finanzieller Leistung bei Kinderbetreuung und Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger. Dies wird weiter verstärkt durch die Einführung des Betreuungsgeldes für Eltern, die ihr Kind zuhause betreuen. Eine vergleichbare Leistung für Menschen, die Angehörige zuhause pflegen, gibt es nicht.Die unterschiedliche Behandlung ist nicht gerechtfertigt. In jedem Fall erbringt die betreuende Person einen wichtigen gesellschaftlichen Beitrag. Zudem müssen gerade Leistungen im Pflegebereich als Investition in die Zukunft betrachtet werden: die Aussicht auf Hilfe im Alter stärkt das Vertrauen in die Zukunft und nimmt nachfolgenden Generationen die Zukunftsangst.Es muss das Bestreben der Politik sein, beiden Aufgabenbereichen den gleichen Stellenwert einzuräumen. Dies muss im Umfang der staatlichen Leistungen zum Ausdruck kommen.
Link do petycji
Odrywana kartka z kodem QR
pobierać (PDF)Informacje na temat petycji
Ruszyła petycja:
13.02.2013
Petycja się kończy:
27.03.2013
Region:
Niemcy
Kategoria:
Aktualności
-
Pet 3-17-17-2160-047428
Familienfragen
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 02.07.2015 abschließend beraten und
beschlossen:
Die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend und dem Bundesministerium für Gesundheit – als Material zu
überweisen. Begründung
Die Petentin möchte erreichen, dass die staatlichen Leistungen bei Kinderbetreuung
und Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger angeglichen werden.
Sie führt aus, dass ihrer Auffassung nach ein Ungleichgewicht bei der Gewährung
staatlicher finanzieller Leistungen bestünde. Zum Beispiel gebe es keine Leistungen
für Menschen, die Angehörige zu Hause pflegen, jedoch ein Betreuungsgeld... dalej