Bölge : Almanya

Familienfragen - Staatliche Leistungen bei sozialen Verpflichtungen

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Deutschen Bundestag
119 Destekleyici 119 İçinde Almanya

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Bu bir çevrimiçi dilekçedir des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die staatlichen Leistungen bei Kinderbetreuung und Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger verglichen und angepasst werden.

Gerekçe

Derzeit besteht m.E. ein Ungleichgewicht bei der Gewährung von staatlicher finanzieller Leistung bei Kinderbetreuung und Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger. Dies wird weiter verstärkt durch die Einführung des Betreuungsgeldes für Eltern, die ihr Kind zuhause betreuen. Eine vergleichbare Leistung für Menschen, die Angehörige zuhause pflegen, gibt es nicht.Die unterschiedliche Behandlung ist nicht gerechtfertigt. In jedem Fall erbringt die betreuende Person einen wichtigen gesellschaftlichen Beitrag. Zudem müssen gerade Leistungen im Pflegebereich als Investition in die Zukunft betrachtet werden: die Aussicht auf Hilfe im Alter stärkt das Vertrauen in die Zukunft und nimmt nachfolgenden Generationen die Zukunftsangst.Es muss das Bestreben der Politik sein, beiden Aufgabenbereichen den gleichen Stellenwert einzuräumen. Dies muss im Umfang der staatlichen Leistungen zum Ausdruck kommen.

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Haberler

  • Pet 3-17-17-2160-047428

    Familienfragen
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 02.07.2015 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Familie, Senioren,
    Frauen und Jugend und dem Bundesministerium für Gesundheit – als Material zu
    überweisen. Begründung

    Die Petentin möchte erreichen, dass die staatlichen Leistungen bei Kinderbetreuung
    und Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger angeglichen werden.
    Sie führt aus, dass ihrer Auffassung nach ein Ungleichgewicht bei der Gewährung
    staatlicher finanzieller Leistungen bestünde. Zum Beispiel gebe es keine Leistungen
    für Menschen, die Angehörige zu Hause pflegen, jedoch ein Betreuungsgeld... daha ileri

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