Region: Bayern

Familienfreundliche Ferienordnung in Bayern: Schulfreier Brückentag nach Christi Himmelfahrt

Petition richtet sich an
Bayerischer Landtag

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Petition richtet sich an: Bayerischer Landtag

Klarstellung: Die Petition fordert keine zusätzlichen Ferien, keine Änderung des Bayerischen Feiertagsgesetzes und keinen bestimmten Streichungstag, sondern eine familienfreundlichere Verteilung innerhalb der bestehenden Ferienordnung.

Problem

In Bayern ist der Freitag nach Christi Himmelfahrt derzeit nicht als eigenständiger schulfreier Brückentag in der Ferienordnung[1] vorgesehen. Während in vielen Betrieben und Verwaltungen dieser Freitag als Brückentag genutzt wird, findet an Bayerns Schulen regulärer Unterricht statt.

Obwohl ein verlängertes Wochenende für z. B. gemeinsame Familienzeit, Kurzreisen, Besuche bei Verwandten oder Treffen mit Familien aus anderen Bundesländern naheliegen würde, können Familien mit schulpflichtigen Kindern in Bayern solche gemeinsamen Wochenenden oft über viele Jahre hinweg kaum nutzen.

Indes berücksichtigen mehrere Bundesländer den Freitag nach Christi Himmelfahrt schulorganisatorisch: Niedersachsen weist den „Tag nach Himmelfahrt“ in seiner Ferienordnung ausdrücklich aus[2]; Hessen nutzt hierfür in zahlreichen Schulamtsbezirken bewegliche Ferientage[3].

Zugleich besteht in Bayern am Buß- und Bettag eine besondere Situation: Der Buß- und Bettag ist in Bayern kein gesetzlicher Feiertag, aber nach dem Bayerischen Feiertagsgesetz besonders geschützt. Er ist ein stiller Tag; außerdem entfällt an allen Schulen der Unterricht.

Für viele Eltern entsteht dadurch eine Betreuungslücke, weil sie selbst regulär arbeiten müssen. Das Kultusministerium weist darauf hin, dass ein Anspruch auf Betreuung durch die Schulen nicht besteht; Schulen können aber bei Bedarf in eigener Verantwortung geeignete Betreuungsmaßnahmen organisieren, auch in Kooperation mit anderen Schulen oder außerschulischen Partnern[4].

Die Lösung sollte deshalb nicht in einer Auseinandersetzung über den Buß- und Bettag liegen. Notwendig ist vielmehr eine familienfreundlichere Ferienordnung, ergänzt um verlässlichere Betreuungsplanung am Buß- und Bettag.

Petitum

Der Bayerische Landtag möge die Staatsregierung und das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus auffordern,

  1. den Freitag nach Christi Himmelfahrt künftig landesweit als unterrichtsfreien Tag in der bayerischen Ferienordnung zu verankern;
  2. die hierfür erforderliche Anpassung innerhalb der bestehenden Ferienstruktur vorzunehmen, ohne in den Schutz gesetzlicher oder stiller Feiertage einzugreifen oder die Gesamtzahl der Ferientage zu verändern;
  3. die Änderung langfristig und verlässlich im Ferienkalender auszuweisen, damit Familien, Schulen, Schulaufwandsträger, Betreuungseinrichtungen und Arbeitgeber Planungssicherheit erhalten;
  4. den Schutz des Buß- und Bettags nach dem Bayerischen Feiertagsgesetz vollständig unberührt zu lassen;
  5. klarzustellen, dass weder eine Streichung des Buß- und Bettags aus dem Bayerischen Feiertagsgesetz noch eine Wiedereinführung des Buß- und Bettags als gesetzlicher Feiertag Gegenstand dieser Petition ist;
  6. für den Buß- und Bettag ergänzend auf verlässliche, frühzeitig planbare Betreuungsmöglichkeiten hinzuwirken, soweit Eltern an diesem Tag arbeiten müssen.

Begründung

Eine landesweit einheitliche Regelung des Freitags nach Christi Himmelfahrt würde Familien entlasten und die Vereinbarkeit von Familie, Schule und Beruf verbessern. Gerade Brückentage eignen sich für gemeinsame Erholungszeit, ohne dass unkoordinierte Einzellösungen entstehen müssen.

Der vorgeschlagene Weg ist rechtlich klar:

  • Die bayerischen Schulferien werden nach Art. 5 Abs. 2 BayEUG[5] durch die Ferienordnung des zuständigen Staatsministeriums festgesetzt.
  • Eine Änderung des Bayerischen Feiertagsgesetzes ist für die Aufnahme des Freitags nach Christi Himmelfahrt in die Ferienordnung nicht erforderlich.
  • Die religiösen Rechte am Buß- und Bettag bleiben vollständig unangetastet. Bekenntniszugehörige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer behalten ihr Recht zum Fernbleiben nach Art. 4 Nr. 2 FTG[6]; für beamtete Lehrkräfte gilt § 15 UrlMV[7]; der stille-Tag-Charakter nach Art. 3 FTG[8] bleibt erhalten. So respektiert die Petition ausdrücklich den bestehenden Schutz des Buß- und Bettags. Weder die religiöse Bedeutung des Tages noch die bestehenden gesetzlichen Regelungen sollen verändert werden.
  • Auch die Gesamtzahl der Unterrichts- und Ferientage kann dabei unverändert bleiben. Die bestehenden Vorgaben der Kultusministerkonferenz[9] stehen einer solchen organisatorischen Lösung nicht entgegen. Andere Bundesländer zeigen, dass schulfreie Brückentage innerhalb der Ferienplanung berücksichtigt werden können.

Die Petition verfolgt damit einen pragmatischen Ansatz: Sie verbindet Familienfreundlichkeit, Planungssicherheit und rechtliche Klarheit, ohne bestehende religiöse Schutzregelungen infrage zu stellen.

Bayerischer Elternverband e. V.

Quellen & weitere Infos

[1] Ferienordnung und schulfreie Samstage für die Schuljahre 2024/2025 bis 2029/2030 (Bayern):
https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2022-747/

[2] Ferienordnung für die Schuljahre 2024/2025 bis 2029/2030 (Niedersachsen):
https://www.mk.niedersachsen.de/download/190060/Ferienordnung_2024_25-_2029_30.pdf

[3] Bewegliche Ferientage (Hessen):
https://schulaemter.hessen.de/schulbesuch/bewegliche-ferientage

[4] Bayerisches Kultusministerium, „Warum findet am Buß- und Bettag kein Unterricht statt?“:
https://www.km.bayern.de/termine/ferien-und-feiertage#haeufige-fragen-und-antworten

[5] Art. 5, Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen:
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayEUG-5

[6] Art. 4, Feiertagsgesetz:
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayFTG-4

[7] § 15, Bayerische Urlaubs- und Mutterschutzverordnung:
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayUrlMV-15

[8] Art. 3, Feiertagsgesetz:
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayFTG-3

[9] Art. 25, Ländervereinbarung über die gemeinsame Grundstruktur des Schulwesens und die gesamtstaatliche Verantwortung der Länder in zentralen bildungspolitischen Fragen:
https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_beschluesse/2020/2020_10_15-Laendervereinbarung.pdf

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Bayerischer Elternverband e. V., Rosenheim
Frage an den Initiator

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 11.05.2026
Sammlung endet: 10.11.2026
Region: Bayern
Kategorie: Familie

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Diese Petition ist mir wichtig, weil mein Sohn jeden Tag bis 16 Uhr in der OGS bleibt und uns im Alltag nur wenig gemeinsame Familienzeit bleibt. Der Freitag nach Christi Himmelfahrt wäre eine schöne Gelegenheit, mehr Zeit als Familie miteinander zu verbringen und gemeinsame Momente zu genießen.

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