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Šī ir tiešsaistes petīcija des Deutschen Bundestags ,
Lūgumraksts adresēts: Deutschen Bundestag
Der Deutsche Bundestag möge beschließen…Das die ab 01.01.2016 gültige Regelung zum Kindergeldbezug, konkret: Wer Kindergeld erhalten möchte, muss seiner Familienkasse seine Steuer-Identifikationsnummer und die Steueridentifikationsnummer des Kindes angeben, nicht zu einem Aussetzen der Leistungen durch die Familienkassen führen kann, sofern Bürger diese Informationen nicht bis zum 01.01.2016 eingereicht hat.
Pamatojums
Die Informationen dieser neuen Regelung sind nicht bzw. ungenügend an die Leistungsempfäger kommuniziert. Es ist ein nicht vertretbarer Sachverhalt, Bürgern ggf. Leistungen zu entziehen ohne sie vorher über die Änderungen zum Leistungsbezug schriftlich informiert zu haben. Insbesondere der gebotene Schutz der Familie sollte den gesetzgebenden Instanzen Anlass geben, derartige Änderungen an eine Informationsverpflichtung der ausführenden Behörden zu koppeln.
Saite uz petīciju
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Sākās petīcija:
11.11.2015
Petīcija beidzas:
21.12.2015
Reģions:
Vācija
Kategorija:
Jaunumi
-
Pet 2-18-47-61102-027112Familienleistungsausgleich
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 07.07.2016 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist.
Begründung
Mit der Petition wird gebeten, sicherzustellen, Kindergeldzahlungen ab dem 1. Januar
2016 nicht auszusetzen, wenn die steuerliche Identifikationsnummer bis dahin noch
nicht eingereicht wurde.
Zur Begründung seiner Eingabe führt der Petent im Wesentlichen an, bis zum
1. Januar 2016 sei für den Kindergeldbezug auch die Meldung der Steuer-
Identifikationsnummer sowohl des Kindergeldberechtigten als auch des Kindes an die
Familienkasse erforderlich. Ansonsten stehe zu befürchten, dass die Familienkasse
die Kindergeldzahlung... vairāk
Debates
Pagaidām nav PRET argumentu.