Familienleistungsausgleich - Kein Aussetzen der Kindergeldzahlung 2016 wegen Fehlens der Steueridentifikationsnummer

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
34 Unterstützende 34 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

34 Unterstützende 34 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2015
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen…Das die ab 01.01.2016 gültige Regelung zum Kindergeldbezug, konkret: Wer Kindergeld erhalten möchte, muss seiner Familienkasse seine Steuer-Identifikationsnummer und die Steueridentifikationsnummer des Kindes angeben, nicht zu einem Aussetzen der Leistungen durch die Familienkassen führen kann, sofern Bürger diese Informationen nicht bis zum 01.01.2016 eingereicht hat.

Begründung

Die Informationen dieser neuen Regelung sind nicht bzw. ungenügend an die Leistungsempfäger kommuniziert. Es ist ein nicht vertretbarer Sachverhalt, Bürgern ggf. Leistungen zu entziehen ohne sie vorher über die Änderungen zum Leistungsbezug schriftlich informiert zu haben. Insbesondere der gebotene Schutz der Familie sollte den gesetzgebenden Instanzen Anlass geben, derartige Änderungen an eine Informationsverpflichtung der ausführenden Behörden zu koppeln.

Link zur Petition

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Neuigkeiten

  • Pet 2-18-47-61102-027112Familienleistungsausgleich
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 07.07.2016 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist.
    Begründung
    Mit der Petition wird gebeten, sicherzustellen, Kindergeldzahlungen ab dem 1. Januar
    2016 nicht auszusetzen, wenn die steuerliche Identifikationsnummer bis dahin noch
    nicht eingereicht wurde.
    Zur Begründung seiner Eingabe führt der Petent im Wesentlichen an, bis zum
    1. Januar 2016 sei für den Kindergeldbezug auch die Meldung der Steuer-
    Identifikationsnummer sowohl des Kindergeldberechtigten als auch des Kindes an die
    Familienkasse erforderlich. Ansonsten stehe zu befürchten, dass die Familienkasse
    die Kindergeldzahlung... weiter

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Noch kein CONTRA Argument.

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