Familienrecht - Abschaffung oder Änderung des § 1631d BGB

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
127 Unterstützende 127 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

127 Unterstützende 127 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird gefordert, das Beschneidungsgesetz (§ 1631d BGB) abzuschaffen oder zu ändern.

Begründung

Nachdem das Kölner Landgericht die medizinisch nicht notwendige Beschneidung eines vier Jahre alten Kindes als rechtswidrige Körperverletzung eingestuft hat, ist ein Gesetz erlassen worden, das Beschneidungen an Kindern ohne deren Einwilligung erlaubt.Eltern haben kein Recht, ihren Kindern Schmerzen zuzufügen und sie irreversibel in der Intimzone zu verletzen, wenn sie meinen, dass dieser Brauch zum Bestandteil ihrer kulturellen und religiösen Identität gehört, auch wenn sie erklären, dass diese tradierte Praxis für sie unverzichtbar ist.Ich verlange, dass § 1631d BGB wieder abgeschafft wird oder dieses Gesetz zumindest so abgeändert wird, dass medizinisch unnötige Beschneidungen erst in einem Alter vorgenommen werden dürfen, in dem die Tragweite dieses Eingriffs von einem Jugendlichen beurteilt werden kann und die Entscheidung eigenverantwortlich getroffen werden kann.

Link zur Petition

Bild mit QR code

Abrisszettel mit QR Code

herunterladen (PDF)

Neuigkeiten

  • Pet 4-18-07-403-032415Familienrecht
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 26.01.2017 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Mit der Petition wird gefordert, das Beschneidungsgesetz (§ 1631d BGB) abzuschaffen
    oder zu ändern.
    Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, dass Eltern kein Recht hätten,
    ihren Kindern Schmerzen zuzufügen und sie „irreversibel in der Intimzone zu
    verletzen“, auch wenn sie meinten, dass dieser Brauch zum Bestandteil ihrer
    kulturellen und religiösen Identität gehöre. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) müsse
    daher abgeschafft oder zumindest so geändert werden, dass medizinisch unnötige
    Beschneidungen erst in einem... weiter

Noch kein PRO Argument.

Noch kein CONTRA Argument.

Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern