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Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .
Vetoomus on osoitettu: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Mit der Petition wird gefordert, das Beschneidungsgesetz (§ 1631d BGB) abzuschaffen oder zu ändern.
Perustelut
Nachdem das Kölner Landgericht die medizinisch nicht notwendige Beschneidung eines vier Jahre alten Kindes als rechtswidrige Körperverletzung eingestuft hat, ist ein Gesetz erlassen worden, das Beschneidungen an Kindern ohne deren Einwilligung erlaubt.Eltern haben kein Recht, ihren Kindern Schmerzen zuzufügen und sie irreversibel in der Intimzone zu verletzen, wenn sie meinen, dass dieser Brauch zum Bestandteil ihrer kulturellen und religiösen Identität gehört, auch wenn sie erklären, dass diese tradierte Praxis für sie unverzichtbar ist.Ich verlange, dass § 1631d BGB wieder abgeschafft wird oder dieses Gesetz zumindest so abgeändert wird, dass medizinisch unnötige Beschneidungen erst in einem Alter vorgenommen werden dürfen, in dem die Tragweite dieses Eingriffs von einem Jugendlichen beurteilt werden kann und die Entscheidung eigenverantwortlich getroffen werden kann.
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Vetoomus alkoi:
14.05.2016
Vetoomus päättyy:
13.07.2016
Alueella:
Saksa
Aihe:
Uutiset
-
Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
ajankohtana 11.9.2017Pet 4-18-07-403-032415Familienrecht
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 26.01.2017 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, das Beschneidungsgesetz (§ 1631d BGB) abzuschaffen
oder zu ändern.
Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, dass Eltern kein Recht hätten,
ihren Kindern Schmerzen zuzufügen und sie „irreversibel in der Intimzone zu
verletzen“, auch wenn sie meinten, dass dieser Brauch zum Bestandteil ihrer
kulturellen und religiösen Identität gehöre. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) müsse
daher abgeschafft oder zumindest so geändert werden, dass medizinisch unnötige
Beschneidungen erst in einem... enemmän
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