204 handtekeningen
De petitie werd geweigerd
Dit is een online petitie des Deutschen Bundestags .
De petitie is gericht aan: Deutschen Bundestag
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass das Recht der Nichtzulassungbeschwerde beim Bundesgerichtshof auch für Familiensachen wieder eingeführt wird.
Reden
Im Zivilrecht besteht das Rechtsmittel der Nichtzulassungsbeschwerde. Dieses Rechtsmittel ist ausgerechnet und ausschließlich in Familiensachen nicht gegeben. Insbesondere auf dem Gebiet des Unterhaltsrechts ist die Beschränkung des Rechtsweges nach der tiefgreifenden Reform des Familienrechts unverständlich. Im Hinblick auf eine einheitliche Rechtsprechung ist eine Vielzahl der durch die Reformen aufgeworfenen Fragen und Unsicherheiten höchstrichterlich zu klären. Leider sind viele Oberlandesgerichte nicht immer bereit, in strittigen Fragen auch die Revision zuzulassen, um eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu ermöglichen. Auch Vergleiche von Beschlüssen der Oberlandesgerichte untereinander in ähnlich gelagerten Fällen, lassen deutliche Abweichungen untereinander erkennen. Für viele Betroffene sind Unterschiede in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte unverständlichen. Recherchen im Internet haben ergeben, dass auch der Deutsche Anwaltverein (DAV) diese Verweigerung der Zulassung der Rechtsbeschwerde kritisiert. Danach verweigern manche Senate an den Oberlandesgerichten konsequent die Zulassung der Revision ? selbst wenn sie auf die strittigen Fragen oder die Abweichung von der BGH-Rechtsprechung deutlich hingewiesen werden. Die zügige Umsetzung des durch die Familienrechtsreform angestoßenen Willens des Gesetzgebers und eine einheitliche und flächendeckende Rechtsprechung kann nur durch die Einführung der Nichtzulassungsbeschwerde, wie im übrigen Zivilrecht, erreicht werden.
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downloaden (PDF)Gegevens met betrekking tot de petitie
Petitie gestart:
11-04-2012
De petitie eindigt:
13-06-2012
Regio:
Duitsland
Categorie:
Nieuws
-
Pet 4-17-07-403-035977Familienrecht
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 21.02.2013 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Der Petent fordert, dass die Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof
auch für Familiensachen wieder eingeführt wird.
Zur Begründung bezieht er sich auf die Rechtslage in allgemeinen Zivilsachen. Viele
Oberlandesgerichte seien häufig nicht bereit in strittigen Fragen die Revision
zuzulassen, obwohl durch vergangene Reformen im Familienrecht Fragen
aufgeworfen wurden, die noch nicht höchstrichterlich geklärt seien. Darüber hinaus
sei die Rechtsprechung der jeweiligen Oberlandesgerichte uneinheitlich.
Hinsichtlich... verder
Discussie
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